Die Münchner Bäder müssen wieder sicher werden – weg mit dem „Bäder-Erlaß“ des OB!
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.6.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Aufhebung des „Bäder-Erlasses“, der unter 18-Jährigen seit Mai 2019 den kostenlosen Eintritt in die Münchner Schwimmbäder ermöglicht.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Thematik einer Änderung der Eintritts- und Kostenordnung in den Münchner Bädern fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH (SWM). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir die SWM um Stellungnahme gebeten, welche Folgendes mitteilte:
„Die Stadtwerke München haben umgehend auf die Vorfälle reagiert und mit externer Unterstützung die Kundenbetreuung vor Ort verstärkt. Darüber hinaus haben die Stadtwerke einen Sommerbäderpass eingeführt. Mit dem personalisierten Pass wird der Zugang an den Kassen reguliert und die Identität der Kinder und Jugendlichen kann bei Verstoß gegen die Haus- und Baderegeln schnell überprüft werden.“
Wir gehen davon aus, dass sich durch die neuen Maßnahmen die Situation in den Münchner Sommerbädern wieder so entspannt, dass alle Badegäste wie gewohnt angenehme Stunden in den Münchner Bädern verbringen können.“
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.