Wohnungslose Migranten: Zahlen, Aufenthaltsstatus, Gefährdungspotential
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 15.5.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 15.5.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Es war wieder nur ein ‚Einzelfall‘ – auch wenn selbst Mainstream-Medien die Lage nicht mehr verschleiern können: ‚Gewalt von Zuwanderern gegen Deutsche nimmt zu‘, titelte die Tageszeitung ‚Die Welt‘ in ihrer Ausgabe vom 9.4.2019 unter Bezugnahme auf ein Lagebild des Bundeskriminal- amtes. Eine signifikante Zunahme an Fällen zeigt sich demnach nicht nur bei Straftaten gegen das Leben (‚ein Anstieg von 105 Prozent im Vergleich zu 2017‘), sondern insbesondere auch im Deliktfeld ‚Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung‘: ‚Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 3.261 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und somit 21 Prozent mehr als noch im Vorjahr (2017: 2.706) heißt es im Lagebericht. Insgesamt waren unter den 101.956 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern 46.336 Deutsche; das waren 19 Prozent mehr als 2017‘, schreiben nicht etwa ‚rechtsextremistische‘ Haßprediger, sondern die ‚Welt‘ (Quelle: https://www.welt.de/pofitik/deutschland/article191584235/BKA-Lagebild-Gewalt-von-Zuwanderern-gegen-Deutschenimmt-zu.html; zuletzt aufgerufen: 15.5.2019, 01.55 Uhr; KR). – In der bayerischen Landeshauptstadt war es erst dieser Tage wieder so weit. Auch in diesem Fall sieht sich die Münchner Mainstream-Presse veranlaßt, Roß und Reiter zu nennen: ,Am Samstag gegen 17.20 Uhr wurde ein elfjähriges Mädchen in einer Grünanlage bei der Theodor-Storm-Straße von einem 38-jährigen Mann sexuell belästigt. [ ... ] Bei dem Mann handelt es sich um einen 38-jährigen Eri- treer, der der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt wurde.‘ (Quelle: www.merkur.de/lokales/muenchenlpasing-obermenzing-ort43353/muenchen-elfjaehriges-maedchen-wird-von-mann-38-sexuel/-belaestigt-passantin-schreitet-ein-12274592.html; zul. aufgerufen: 15.5.2019, 01.58 Uhr; KR). Der Aufgegriffene verfügte nicht über einen festen Wohnsitz. – Über den ‚Einzelfall‘ hinaus stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 15.5.2019 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit sieht sich die Landeshauptstadt München (LHM) bzw. die Polizei veranlaßt, Kinder, Jugendliche und Frauen in Grünanlagen und in der Nähe städtischer Einrichtungen angesichts einer zunehmend prekärer werdenden Sicherheitssituation besonders zu schützen? Inwieweit wird z.B. der städtische Sicherheitsdienst verstärkt und mit dieser Aufgabe betraut?
Antwort:
Der Kommunale Außendienst (KAD) wird nach Stadtratsbeschluss derzeit nur innerhalb eines begrenzten Einsatzgebietes rund um den Hauptbahnhof tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAD bestreifen das gesamte Einsatzgebiet aufmerksam und werden bei Straftaten sofort tätig.
Frage 2:
Wie viele illegale und/oder wohnungslose „Flüchtlinge“/Migranten halten sich derzeit tatsächlich in München auf? Angaben bitte nach nach Nationalität und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln!
Antwort Sozialreferat:
Im städtischen Sofortunterbringungssystem sind neben deutschen Staatsbürgern und Personen aus EU-Mitgliedstaaten ausschließlich Personen untergebracht, die über eine Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis und/ oder über einen Status anerkannter Flüchtlinge verfügen. Über „illegale“ wohnungslose Migrant*innen und Geflüchtete liegen uns keine Informationen vor.
Stand April 2019 waren im städtischen Sofortunterbringungssystem für akut wohnungslose Menschen insgesamt 5.237 Personen untergebracht, davon 2.353 Personen aus der Bundesrepublik und der Europäischen Union, 816 Personen mit sonstiger Staatsbürgerschaft, sowie 2.068 aus Hauptherkunftsländern von geflüchteten Personen.
Frage 3:
War oder wurde der im oben genannten Fall dingfest gemachte Täter in einer Münchner Unterkunft eingewiesen?
Antwort:
Über die Unterbringung des Täters in einer Münchner Unterkunft ist nichts bekannt.
Frage 4:
Wie viele „Flüchtlinge“/Asylbewerber sind (trotz Residenzpflicht oder Asylverfahren in einem anderen Land!) in den letzten fünf Jahren nach München zugezogen?
Antwort Sozialreferat:
Der Zuzug geflüchteter Personen erfolgt ausschließlich aufgrund entsprechender Entscheidungen durch die Landes- und Bundesbehörden.
Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage liegen der Landeshauptstadt keine Zahlen vor.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.