Hauptbahnhof-Abriss: Historische Bausubstanz dokumentieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) und Çetin Oraner,Brigitte Wolf (Die Linke) vom 16.4.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Am 16.4.2019 haben Sie Folgendes beantragt: „Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, sich bei der Deutschen Bahn AG und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz dafür einzusetzen, dass die Abbrucharbeiten des Münchner Hauptbahnhofs denkmalschützerisch begleitet werden und die vorhandene Bausubstanz des Bürkleinbaus (unter anderem Ziegelbau der Schalterhalle) und des Gründerzeitbaus von Graff fachkundig für die Nachwelt dokumentiert wird, insbesondere durch Fotografien und/oder Filmaufnahmen.“
In Ihrem Antrag führen Sie aus, dass erfahrungsgemäß die Substanz historischer Gebäude oft erst durch Entfernung späterer Einbauten und Verkleidungen vollständig zum Vorschein kommt. Aufgrund der Bedeutung des Hauptbahnhofs sei ein behutsames Vorgehen und eine zumindest bildliche Dokumentation für die Nachwelt angebracht.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Zu den erkannten Baudenkmälern am Hauptbahnhof gehören die Gleishalle, das Relief über dem Haupteingang und der Starnberger Flügelbahnhof. Die Reste des sogenannten Bürkleinschen Bahnhofs und die spätere Erweiterung erfüllen aufgrund der starken Fragmentierung und der dadurch nicht gegebenen Anschaulichkeit keine Denkmaleigenschaft. Es erfolgte daher keine Eintragung in die Denkmalliste.
Die Landeshauptstadt München hat keine rechtliche Handhabe, eine denkmalschützerische Begleitung der nicht anerkannten Baudenkmäler von der Deutschen Bahn AG als Vorhabenträgerin zu fordern.
Wir haben die Deutsche Bahn Netz AG dennoch um Stellungnahme gebeten, ob eine denkmalschützerische Begleitung des Abrisses der von Ihnen angesprochenen Bauteile erfolgt. In der Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wird ausgeführt, dass der Abbruch des Empfangsgebäudes sowie des Schwammerls vom Projektteam der 2. Stammstrecke dokumen-
tiert wird. Im Rahmen der Arbeiten über den Zeitraum des Abrisses sollen zahlreiche Fotografien sowie Filmaufnahmen erstellt werden. Diese wer-den teilweise über die öffentlichen Medien digital wie auch analog kommuniziert. Nach Abschluss des Projektes sollen die Aufnahmen zudem in der Bauakte des Projektes gespeichert und an das Eisenbahn Bundesamt übergeben werden. Eine denkmalschützerische Begleitung wird jedoch nicht stattfinden.
Für die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erfassten Bau- und Bodendenkmäler erfolgt selbstverständlich eine denkmalgeschützte Begleitung. Im Rahmen des Projektes wurde bereits in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Landeshauptstadt München, Untere Denkmalschutzbehörde der Abbau des denkmalgeschützten Reliefs von Rupprecht Geiger mit Uhr denkmalschützerisch begleitet und detailliert dokumentiert.
Wie aus der Stellungnahme der Deutschen Bahn Netz AG ersichtlich, erfolgt für die nicht anerkannten Baudenkmäler damit eine zumindest bildliche Dokumentation für die Nachwelt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.