Wie geht es weiter mit der Olympia-Regattaanlage?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anna Hanusch, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 29.10.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 29.10.2018 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Seit vielen Jahren wartet der Münchner Stadtrat auf ein tragfähiges Konzept zur Sanierung der Olympia-Regattaanlage (LZM). Zahlreiche Ideen wurden für unmöglich oder zu teuer befunden und wieder verworfen. Dieses Prozedere hat viel Zeit in Anspruch genommen und stets war davon die Rede, dass die Anlage eines Tages unter Denkmalschutz gestellt werden könnte und daher schnell gehandelt werden müsste. Nun hat das Landesamt für Denkmalpflege das komplette Ensemble der Ruderregatta in die bayerische Denkmalliste aufgenommen und damit viele der ursprünglichen Planungen (Abbruch/Rückbau/Verkleinerung der Tribüne, Bau von neuen Gebäuden uvm.) erschwert bzw. unmöglich gemacht. Die letzten Aussagen des Referats für Bildung und Sport gingen in die Richtung, dass dem Stadtrat eigentlich noch im Winter diesen Jahres eine Entscheidung für die Sanierung der Anlage vorgelegt werden sollte. Dies scheint nach der neuesten Entwicklung nun wohl nicht mehr so einfach möglich zu sein.
Wenn nun eine komplette Neuplanung aufgelegt werden muss, so werden im schlechtesten Fall wieder viele Jahre vergehen bis die Verwaltung zu einem möglichen Konzept gelangt und der Stadtrat darüber entscheiden kann. Dabei werden die Baupreise von Jahr zu Jahr steigen und die Kosten immer höher werden. Die ersten Kostenschätzungen für eine Sanierung der Anlage sind mittlerweile längst überholt und auch aktuelle Schätzungen dürften vor diesem Hintergrund nicht mehr viel wert sein. Gleichzeitig schreitet der Verfall der Anlage immer weiter voran, viele Räumlichkeiten sind aufgrund von Schäden nur noch eingeschränkt oder teilweise gar nicht mehr nutzbar. Dies bedeutet starke Einschränkungen für die SportlerInnen und für Wettkämpfe, die nur noch schwer auf dem Gelände organisiert werden können. Für dieses Kleinod ist das ein nicht hinnehmbarer Zustand, der nun schnellstmöglich verändert werden muss. Daher fragen wir:“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Was verändert sich – hinsichtlich der Sanierungsplanungen – durch die Aufnahme der Anlage in die bayerische Denkmalliste?
Antwort:
Zwischenzeitlich unterliegt die gesamte Anlage dem Denkmalschutz. Nach aktuellem Stand müssen die Planungen mit dem Erhalt der Gebäude (unter anderem Tribüne, Teilnehmerhaus, Bootshallen, Türme, Steganlagen, etc.) weiter durchgeführt werden.
Frage 2:
Muss eine komplette Neuplanung erfolgen oder wird die bestehende Planung verändert?
Antwort:
Die Untersuchungen der Fachplanerinnen und Fachplaner, die für die umfassende Vorplanung notwendig sind, konnten größtenteils unverändert weiterlaufen. Sie mussten jedoch unter den oben genannten Vorgaben des Denkmalschutzes, den Vorgaben des Landratsamts München und auch unter den Bedingungen des Naturschutzes fortwährend angepasst werden. Die ersten Entwürfe des Planungsteams mussten wegen einer fehlenden planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit und dem Denkmalschutz verworfen werden und sind durch Planungen im Bestand ersetzt worden. Aus diesem Grund musste der geplante Projektauftrag (vormals Ende 2018) auf das erste Halbjahr 2019 verschoben werden.
Frage 3:
Bis wann kann der Stadtrat mit einem konkreten Sanierungsvorschlag rechnen?
Antwort:
Mit einer Vorlage zur Neukonzeption der Regattaanlage (Projektauftrag) kann voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 gerechnet werden. Die Vorlage soll die Bewertung der unterschiedlichen Planungsvarianten nach jeweils baulichen Einschätzungen unter Einbeziehung des Denkmalschutzes sowie des Naturschutzes umfassen einschließlich einer Bewertung der Kosten nach modularer Betrachtung (z.B. für die Bootshallen, für die Sport- und Bildungsstätte, etc.). Gegenstand der Beschlussvorlage wird auch ein mögliches Betriebskonzept für den geplanten Übergang der Betreiberpflichten von der Olympiapark München GmbH zur Landeshauptstadt München sein.
Frage 4:
Wie entwickelten sich die Kosten von den ersten angedachten Sanierungskonzepten bis zu einem konkreten Vorschlag für den Stadtrat?
Antwort:
Derzeit wird die Vorplanung für die unterschiedlichen Varianten erstellt. Im Rahmen der Vorplanung wurden und werden auch umfangreiche Bestandsuntersuchungen durchgeführt (z. B. Schadstoffuntersuchung, Untersuchung der Holzbauteile, Stahlbetonteile, technischen Anlagen, etc.), die bei der Ermittlung der Kosten berücksichtigt werden müssen. Eine Aussage zu den Projektkosten kann erst nach Abschluss der Vorplanung im Rahmen der Beschlussvorlage zum Projektauftrag erfolgen.
Frage 5:
Hat die Aufnahme der Anlage in die bayerische Denkmalliste Einfluss auf die SportlerInnen und den dort ausgeübten Sport? Können Wettkämpfe weiterhin dort stattfinden?
Antwort:
Die Aufnahme der Anlage in die bayerische Denkmalliste hat auf den dort ausgeübten Sport (Rudern und Kanu) grundsätzlich keinen Einfluss. Dadurch, dass die Anlage weiter bestehen wird, wird der Sport auch weiter ausgeübt werden können.
Frage 6:
Welche Sicherungen des Bestands sind notwendig um eine weitere sportliche Nutzung zu ermöglichen, falls sich die Baumaßnahmen nun deutlich verzögern?
Antwort:
Der sportliche Betrieb an der Olympia-Regattaanlage lässt sich grundsätzlich in drei Bereiche gliedern: Vereinssport, Lehrgangsbetrieb und Sportveranstaltungen. Der Vereinssport ist nur bedingt betroffen (z. B. Sperrung einzelner Räumlichkeiten), kann aber auch weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden. Für den weiteren Betrieb des Teilnehmerhauses ist die Einreichung einer Nutzungsänderung und damit einhergehend die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes erforderlich. Eventuelle notwendige Maßnahmen sind für den weiteren Betrieb kurzfristig umzusetzen. In Abstimmung mit dem Referat für Bildung und Sport wird dies gerade durch die Olympiapark München GmbH vorbereitet. Sportveranstaltungen sind hauptsächlich durch den Wegfall der Übernachtungsmöglichkeiten im Bereich der Bootshallen und des Jurygebäudes betroffen. Durch die früh-zeitige Abstimmung mit den Veranstaltern konnten diese sich bereits um alternative Unterbringungsmöglichkeiten bemühen. Die sportliche Infrastruktur ist innerhalb des Wassertrogs noch in gutem Zustand. Die sonstigen Räumlichkeiten lassen sich weiterhin für Veranstaltungen nutzen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.