Gibt es noch Cross-Border-Leasing-Verträge bei der Stadt München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 28.12.2018
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer obigen Anfrage an Oberbürgermeister Reiter teilen Sie Folgendes mit:
„Im Jahr 1999 habe die Stadtwerke München/MVG ein Cross-Border-Leasinggeschäft mit Investoren aus den USA abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages waren U-Bahnen und Straßenbahnen. Diese langlaufenden Verträge können auch noch nach vielen Jahren zu hohen finanziellen Belastungen führen (vergleiche die Debatte um CBL-Geschäfte im Zuge der Finanzkrise 2008).“
Sie bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen. Dazu teile ich Ihnen mit:
Frage1:
Welche Laufzeit hat das Cross-Border-Leasinggeschäft (CBL) der Stadtwerke München/MVG aus dem Jahr 1999? Wann kann beziehungsweise wird dieses umstrittene Finanzierungsgeschäft abgewickelt?
Antwort:
Die SWM GmbH wurde aktuell um Auskunft zu dem vorgenannten
Cross-Border-Leasinggeschäft gebeten.
Sie teilte hierzu – über das Referat für Arbeit und Wirtschaft – mit, dass der angesprochene Leasingvertrag eine ursprüngliche Laufzeit bis 2021 hatte. Im Jahr 2015 wurde der Vertrag vorzeitig beendet. Es bestehen keine Verpflichtungen mehr.
Weiter wurde mitgeteilt, dass innerhalb des SWM-Konzerns keine neuen Cross-Border-Leasinggeschäfte abgeschlossen worden sind.
Frage 2:
Sind nach heutiger Rechtslage Cross-Border-Leasinggeschäfte noch zulässig? Falls ja, mit welchen Drittstaaten?
Antwort:
US-CBL-Transaktionen waren für bayerische Kommunen spätestens seit Jahresende 2004 faktisch ausgeschlossen.Die Stadtkämmerei informierte den Stadtrat mit Beschlussvorlage vom 14.12./15.12.2004 über die Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts bezüglich Rechtsgeschäften mit finanziellem Risiko.
Demnach trat mit Wirkung 1.8.2004 das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts in Kraft. Im Zuge dessen wurde die Gemeindeordnung um Art. 61 Abs. 3 ergänzt. Die Vorschrift ist ein Gebot zur Vermeidung besonderer Risiken zum Schutz vor problematischen Finanzierungsmodellen; insbesondere sollten damit auch Cross-Border-Leasing-Transaktionen vermieden werden. Cross-Border-Leasing Transaktionen waren zwar fortan prinzipiell weiterhin zulässig, doch sie unterlagen starken Restriktionen.
Etwa zeitgleich wurde das US-Steuerrecht dahingehend geändert, dass Cross-Border-Transaktionen, die nach dem 12.2.2004 abgeschlossen wurden, in den USA keine steuerliche Anerkennung mehr fanden.
Durch die US-Gesetzesänderung, verbunden mit der Aberkennung der steuerlichen Vorteile, waren US-Cross-Border Transaktionen für bayerische Kommunen bedeutungslos geworden.
Ob Cross-Border-Transaktionen mit anderen Staaten möglich waren beziehungsweise unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften in der Gemeindeordnung heute noch möglich sind, ist der Stadtkämmerei nicht bekannt. Angebote für Transaktionen mit anderen Staaten sind in der Stadtkämmerei nie bekannt geworden. Insofern erübrigt sich eine weitere Untersuchung der Rechtssituation im Hinblick auf CBL-Transaktionen mit weiteren Staaten.
Frage 3:
Die US-amerikanische Steuerbehörde hatte Verfahren gegen US-amerikanische CBL-Partner eingeleitet. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie diese Verfahren endeten?
Antwort:
Mit der oben genannten Änderung des Kommunalrechts vom 1.8.2004 wurde die Rechtssituation seitens der Stadtkämmerei nicht mehr aktiv verfolgt.
Bis 2005 lagen der Stadtkämmerei keine Erkenntnisse vor, wonach die US-amerikanischen Steuerbehörden Verfahren gegen amerikanische
CBL-Partner eingeleitet haben.
Frage 4:
In einer Antwort der Stadtkämmerei vom 28.10.2008 wurde dargestellt, dass es lediglich bei den Stadtwerken ein Leasinggeschäft gab. Kamen in den letzten 10 Jahren bei der Landeshauptstadt München oder einer der städtischen Beteiligungsgesellschaften weitere CBL-Geschäfte hinzu?
Antwort:
Zu den städtischen Beteiligungsgesellschaften wurden aktuell alle Betreuungsreferate um Auskunft gebeten.
Die Antwort ergab, dass im Hoheitsbereich der Landeshauptstadt München und bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften in den vergangenenen zehn Jahren keine neuen bzw. weiteren Cross-Border-Leasingverträge abgeschlossen wurden.