Sirius Business Park – Wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 2.7.2019
Antwort Stadtbraurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 2.7.2019 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Im Umgriff des ehemaligen Siemens-Geländes in Sendling sollte ein circa 10 Hektar großes Wohngebiet entstehen. Im sogenannten ‚Sirius Business Park‘ zwischen August-Zeune-Weg, Tölzer Straße, Rupert-Mayer-Straße und Bahngleisen sollen mehrere Projekte entstehen.“
Frage 1:
Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für das fragliche Gelände?
Antwort:
Für das genannte Gebiet hat der Eigentümer eine Planungsstudie beauftragt, die jedoch nicht mit der Landeshauptstadt München abgestimmt wurde.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nummer 922 vom 22.10.1975 setzt hier ein Gewerbegebiet fest.
Es wird geprüft, ob in dem genannten Gebiet eine Änderung des Bebauungsplanes Nummer 922 angestrebt werden soll.
Frage 2:
Bis wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort:
Es sind Bauvorhaben genehmigungsfähig, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nummer 922 vom 22.10.1975 entsprechen. Uns liegen momentan keine Bauanträge auf Grundlage des bestehenden Baurechts vo r.
Für die Umsetzung eines Planungskonzeptes mit anderen Planungszielen wäre ein Bebauungsplanverfahren notwendig, das bisher nicht durchgeführt wird.
Frage 3:
Wie wird das Verhältnis von Wohnen zu Gewerbe sein?
Antwort:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nummer 922 vom 22.10.1975 setzt hier ein Gewerbegebiet fest, das heißt nach derzeitigem Baurecht sind nur ausnahmsweise Betriebswohnungen zulässig.
Es wird geprüft ob bzw. in welchem Umfang zukünftig eine Wohnnutzung in dem bestehenden Gewerbegebiet angestrebt werden sollte.