Sauberes Investment der „Bank unserer Stadt“ – Stadtsparkasse München muss raus aus Kohle und Rüstung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Anna Hanusch, Sabine Krieger und Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 4.12.2018
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Herr Oberbürgermeister hat mich mit der Behandlung Ihres Antrags beauftragt. Daher nehme ich zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Antrag verfolgt das Ziel, dass die Stadtsparkasse München auf die DekaBank einwirken soll, bestimmte Unternehmen aus ihren Fonds auszuschließen. Außerdem soll die Stadtsparkasse diese Fonds nicht mehr anbieten, sofern die DekaBank weiter in diese Unternehmen investiert.
Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Eine Sparkasse wird vom Verwaltungsrat verwaltet und die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt (Art. 5 Abs. 1, 2 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen - SpkG). Einflussnahmen des kommunalen Sparkassenträgers auf das operative Geschäft einer Sparkasse sind nicht möglich. Dem Sparkassenträger dürfen im Bereich bankwirtschaftlicher Betätigung der Sparkasse keine Mitwirkungsbefugnisse eingeräumt werden.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.