Haltestellen sind für Trambahnen und Busse da!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Hans Dieter Kaplan, Renate Kürzdörfer, Horst Lischka, Gerhard Mayer, Alexander Reissl, Jens Röver, Klaus Peter Rupp und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 28.1.2019
Antwort Clemens Baumgartner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Ihr Antrag vom 28.1.2019 hat zum Ziel, den Fahrerinnen und Fahrern der MVG-Busse die Anfahrt von Haltestellen zu erleichtern. Zwei Maßnahmen werden vorgeschlagen:
Zum Einen fordern Sie, künftig alle neu einzurichtenden Haltestellen der MVG mit einer Fahrbahnmarkierung („zick-zack“-Form) zu versehen. Bei allen bereits bestehenden Haltestellen soll das zusätzliche Aufbringen einer solchen Straßenmarkierung ebenfalls vorgenommen werden. Das hierzu nötige Verfahren soll möglichst geringen Verwaltungsaufwand erzeugen; so soll geprüft werden, ob eine einzige, umfassende verkehrsrechtliche Anordnung ausreicht.
Zum Anderen haben Sie die Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die MVG in die Lage versetzt werden kann (beispielsweise Im Zuge einer Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben), Fahrzeuge, welche Haltestellen verparken, eigenständig abschleppen zu lassen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Dieses Thema fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben sowohl die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) als auch die zuständigen Referate (Kreisverwaltungsreferat (KVR) und Baureferat) gebeten, sich zu einem gemeinsamen Termin zur Prüfung des Antrages abzustimmen. Aus diesem Grund können wir Ihnen erst jetzt antworten. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Das zuständige Kreisverwaltungsreferat fasst das Ergebnis der Abstimmung wie folgt zusammen:„Im Stadtgebiet von München gibt es nach Auskunft der MVG zirka 2.000 Bushaltestellen. Sie alle mit einer Fahrbahnmarkierung in Zick-Zack-Form zu versehen, bedeutet eine Prüfung in jedem Einzelfall vor Ort, die Erstellung einer Planskizze für das Baureferat, die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis für die Umsetzung der Markierung, die Nichtnutzung der Haltestelle während der Markierungsarbeiten sowie die Erneuerung der Markierung in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren, je nach Anzahl der Buslinien, die eine Haltestelle anfahren. Dies ist allein aus Ressourcengründen weder vom Baureferat noch vom Kreisverwaltungsreferat leistbar.
Im Gespräch mit der MVG, dem Baureferat und dem KVR wurde folgende Lösung für Bushaltestellen erarbeitet und das weitere Vorgehen vereinbart:
-Für Bushaltestellen in Bereichen mit geringem Parkdruck erfolgt eine Beschilderung mit Haltverboten. Wird die Bushaltestelle mit Buszügen angefahren, werden die Haltverbote mit dem Zusatz Busanfahrt ergänzt. -Für Bushaltestellen in Bereichen mit höherem Parkdruck wird zusätzlich zur Beschilderung eine Zick-Zack-Markierung am Beginn und am Ende aufgebracht.
-Für Bushaltestellen in Bereichen mit hohem Park- und Lieferdruck wird zusätzlich zur Beschilderung eine Zick-Zack-Markierung auf gesamter Länge aufgebracht.
-Für Bushaltestellen in Form von Buskaps wird weder eine Beschilderung noch eine Markierung benötigt, da dort direkt auf der Fahrbahn gehalten wird.
Alle neuen Bushaltestellen werden so eingerichtet. Für bestehende Bushaltestellen wurde vereinbart, dass die MVG die Dringlichkeit festlegt und jährlich zirka 20 Bushaltestellen für die Umsetzung der Lösungsvorschläge auswählt.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.