München wird eMobil – Bitte auch am Flughafen
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 18.4.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem Antrag bitten Sie die Vertreter der Landeshauptstadt München, sich im Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH (FMG) dafür einzusetzen, dass in den terminalnahen Parkhäusern schnellstmöglich ausreichend Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge geschaffen werden, die durch geeignete Maßnahmen gegen Fehlbelegung gesichert und online reservierbar sind. Bis zur Schaffung der Lademöglichkeiten sollte der Valet Parkservice für eMobile nicht mehr als der gewöhnliche Parkplatz kosten.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Schaffung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und deren Bewirtschaftung fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Flughafen München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Das Thema Elektromobilität wird im Rahmen der Parkraumstrategie der FMG selbstverständlich berücksichtigt. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei Parkhausneubauten zunächst Leerrohre für einen späteren Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur vorhanden sind. Die Ladehardware kann dadurch flexibel, je nach Markthochlauf der Elektrofahrzeuge, nachgerüstet werden. Des Weiteren betreibt die FMG intensive Anstrengungen, um im Rahmen ihrer Portfoliostrategie bestehende Ladeflächen nachfrageorientiert mit Ladeinfrastruktur auszustatten.
Zu den einzelnen Antragspunkten hat die FMG Folgendes mitgeteilt:
Schnellstmögliche Schaffung ausreichender Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in den terminalnahen Parkhäusern:
Am Flughafen München stehen in den terminalnahen Parkhäusern (P3 und P20) bereits seit zirka acht Jahren insgesamt 36 öffentlich zugängliche Ladepunkte (Typ 2; Schuko) zur Verfügung (siehe Anlage). Für die Inanspruchnahme dieser E-Ladeinfrastruktur wird bisher kein über den regulären Parktarif hinausgehendes zusätzliches Entgelt verlangt.Seit 2017 stehen im Parkhaus P20 für die Ladung von Car Sharing-Fahrzeugen aber auch für den e-Valet Parkservice in einem gesondert beschrankten Bereich auf Ebene 01 darüber hinaus weitere acht Ladesäulen (benutzbar mit Steckertypen CCS; Typ 2 und CHAdeMO) zur Verfügung. Die maximale Ladeleistung ist dort auf insgesamt 50 Kilowatt ausgelegt. Dieser Bereich soll im Jahr 2019 um nochmals acht Ladesäulen erweitert werden, so dass zukünftig 16 Ladesäulen für den e-Valet Parkservice vorhanden sind.
Bis Ende des Jahres 2019 sollen außerdem im Parkhaus P20 auf Ebene 02 insgesamt 30 Ladepunkte (Typ 2) sowie in den Parkhäusern P1und P3 weitere 4 beziehungsweise 12 Ladepunkte (Typ 2) installiert werden. Aufgrund der vergleichsweise langen Parkdauern in den Parkhäusern der FMG ist eine Ladeleistung von 3,7 Kilowatt dabei ausreichend. Zudem sollen in den Abholerbereichen auf den Parkplätzen P30 und P33 weitere 4 Ladepunkte (Typ 2) eingerichtet werden. Diese Ladesäulen sind jeweils auf eine Leistungsspitze von 11 Kilowatt ausgelegt. Ferner sollen im neu errichteten Taxispeicher zwei Schnellladesäulen (50 Kilowatt) zur Nutzung durch e-Taxen etabliert werden.
Die FMG plant, zukünftig an sämtlichen Ladesäulen ein Nutzungsentgelt für das Aufladen in Form eines erhöhten Parkentgeltes in Rechnung zu stellen. Die genaue Ausgestaltung wird derzeit noch geprüft.
Die FMG betreibt darüber hinaus derzeit 54 Ladesäulen für ihre Dienstfahrzeuge, weitere 84 Ladesäulen zum Aufladen der E-Fahrzeug-Flotte der FMG sind in Planung und sollen Ende des Jahres 2019 in Betrieb genommen werden.
Maßnahmen zur Sicherung der Ladepunkte gegen Fehlbelegung/ Schaffung der Möglichkeit einer online-Reservierung:
Der FMG ist wichtig, dass die vorhandenen E-Ladeplätze auch tatsächlich für Ladevorgänge freigehalten werden. Um die Dauer der Ladesäulenbelegung auf das notwendige Minimum zu reduzieren, beabsichtigt die FMG daher die Parkentgelte in den Ladebereichen der Parkhäuser P1, P3 und P20 (dort nur Ebene E02) gegenüber dem Standardparktarif etwas anzuheben.
Die FMG prüft zudem, ob es sinnvoll wäre, die zulässige Parkdauer an den Ladesäulen auf 24 oder 30 Stunden zu begrenzen. Nach diesem Zeitraum würde das Parkentgelt für jede weitere Parkstunde deutlich ansteigen, um überlange Nutzungsdauern möglichst zu verhindern.Die FMG bietet seit zwei Jahren den sogenannten „E-Valet Parkservice“ an, der online gebucht werden kann. Der Kunde übergibt dabei sein Fahrzeug an einem vorher bestimmten Punkt an einen Mitarbeiter der FMG. Dieser lädt das Fahrzeug an einer Ladesäule auf und gibt es zum vereinbarten Zeitpunkt an den Kunden zurück. Das Angebot wird von Kunden, die mehrere Tage parken wollen, in zunehmendem Umfang angenommen. Derzeit ist der E-Service mit einer geringen Pauschale von 10 Euro je Nutzung bepreist, die auf den regulären Valet Park Service Tarif aufgeschlagen wird.
Bis zur Schaffung der Lademöglichkeiten sollte der Valet-Parking-Ser- vice für eMobile nicht mehr als der gewöhnliche Parkplatz kosten:
Die oben erwähnten, neuen Lademöglichkeiten sollen bis Ende des Jahres 2019 sukzessive in Betrieb genommen werden. Wie bereits dargestellt, beträgt das Zusatzentgelt für die Nutzung des E-Valet Parkservice im Vergleich zum gewöhnlichen Valet Parkservice lediglich 10 Euro pro Parkvorgang. Der geringe Preisunterschied zum regulären Valet Parkservice kann aus Sicht der FMG nicht weiter reduziert werden. Aufgrund des mit der Fahrzeugnutzung einhergehenden Schadensrisikos auf der Fahrt zur Stromtankstelle und zurück zum Parkplatz sowie der mit dem E-Tankprozess einhergehenden Personal-, Infrastruktur- und Stromverbrauchskosten arbeitet der E-Valet Parkservice der FMG derzeit ohnehin nicht kostendeckend. Die FMG trägt bisher die Zusatzkosten, da die Parkkunden an das neue Angebot herangeführt und dadurch insgesamt die Nutzung der E-Mobilität unterstützt werden sollte. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage lässt sich das heutige Preisgefüge allerdings nicht mehr dauerhaft aufrechterhalten. Die FMG erwägt daher, die Pauschale zukünftig anzuheben.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.