Öffnung der Maffeistraße für den Radverkehr
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär, Ulrike Grimm und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 23.7.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Entscheidung der Stadtrat zuständig ist.
In Ihrem Antrag Nr. 14-20/A 05691 fordern Sie die Öffnung der Maffeistraße für den Radverkehr.
Der Inhalt des Antrages betrifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mit daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Im Rahmen des Projekts 2. S-Bahn Stammstrecke ist die Maffeistraße für den Verkehr mit Sonder- und Langtransporten ausgebaut worden. Hierfür musste die feste Beschilderung, wie Fußgängerzonen-Tafeln inklusive Zusatzbeschilderung, entfernt und stattdessen in mobiler Form aufgestellt werden. Bedauerlicherweise wurde dabei versehentlich versäumt, die Zusätze, die eine Durchfahrt der Radfahrer in der Maffeistraße zulassen, zu berücksichtigen bzw. es war zeitweise eine Durchfahrt für Radfahrer nur zwischen 21 und 9 Uhr erlaubt. Die fehlenden Zusätze „Durchfahrt zur Schrammerstraße frei“ und „Durchfahrt zum Promenadeplatz frei“ wurden jedoch zwischenzeitlich bereits an den mobilen Ständern angebracht. Folglich ist die Maffeistraße nun wieder zeitlich unbefristet für den Radverkehr freigegeben.
Ich gehe sehr zuversichtlich davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.