Unzumutbare Umkleidesituation für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in der MS Simmernstraße
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Kristina Frank (CSU-Fraktion) vom 23.3.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Ihr Anliegen war:
„Das RBS sorgt umgehend für eine schulgerechte Alternative zur momentanen räumlichen Situation an der MS Simmernstraße, um die bestehenden Probleme zu lösen. Spätestens zum neuen Schuljahr stehen entsprechende Umkleidemöglichkeiten mit notwendigen hygienischen Angeboten zur Verfügung.“
Die lange Bearbeitungszeit bitten wir zu entschuldigen. Ich möchte Ihnen zunächst mitteilen, dass mit Baugenehmigung der Grund- und Mittelschule an der Simmernstraße 2 der Raum 114b im 1. OG als Wasch- und Umkleideraum vorgesehen war. Mit den wachsenden Schülerzahlen und einem steigenden Bedarf an Unterrichtsräumen musste der Raum 114b jedoch zu einem Gruppen- und Differenzierungsraum umgenutzt werden.
Seitdem hält die Grundschule im Raum 114b den Religions- und Musikunterricht ab. Auch steht der Raum täglich für eine intensive Betreuung von kleineren Schülergruppen im Rahmen einer Differenzierung zur Verfügung.
Nach Rücksprache mit der Leitung der Grundschule und der Leitung der Mittelschule wird der Rückbau des Raums 114b in einen Wasch- und Umkleideraum nicht gewünscht, um eine ausreichende Anzahl an Unterrichtsräumen für die Grund- und Mittelschule weiterhin sicherstellen zu können. Die Schulleitungen sehen – ebenso wie das Referat für Bildung und Sport – nur im Bau einer Dreifachsporthalle die dauerhafte Lösung dieses Problems.
Um der aktuellen Umkleidesituation gerecht werden zu können, wird dem Stadtrat daher im 3. Schulbauprogramm vorgeschlagen, auf dem gegen-überliegenden Sportplatz an der Rheinstraße 19 eine Dreifachsporthalle zu errichten, die den aktuellen Normen entspricht und eine reibungslose Ausführung des Lehrplans ermöglicht. Sofern der Stadtrat zustimmt, können die Planungen aufgenommen werden. Die beiden Schulleitungen sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden und lehnen ausdrücklich Umbauarbeiten im Bestand ab.
Aus Sicht des Referats für Bildung und Sport ist für die Zwischenzeit die Schulleitung in Absprache mit dem Elternbeirat angehalten, gemeinsam getragene bedarfsorientierte Übergangslösungen für die Organisation der Umkleidesituation zu entwickeln.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.