Zusammengehörigkeitsgefühl stärken I
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 20.8.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, „aktuelle Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Senioreneinrichtungen“ darzustellen. Dies „soll dazu dienen, Potential zu ermitteln, wo Generationen zusammengebracht werden können und ein Miteinander verstärkt werden kann.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Städtischer Träger/Städtische Kindertageseinrichtungen
Im Rahmen ihres Auftrags zur Vernetzung und Stadtteilarbeit kooperieren viele städtische Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Weise mit umliegenden Senioreneinrichtungen. Dies wird vom Städtischen Träger ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
Die Kooperationen gestalten sich ganz individuell und den Gegebenheiten entsprechend. So kommen beispielsweise Seniorinnen und Senioren regelmäßig in Kindertageseinrichtungen, um mit den Kindern zu spielen, zu singen oder ihnen vorzulesen. Manche Einrichtungen besuchen auch ihrerseits mit den Kindern die Senioreneinrichtungen, um gemeinsam zu singen oder zu basteln.
Diese Begegnungen von Jung und Alt sind für alle Beteiligten gewinnbringend. Die Seniorinnen und Senioren haben viel Zeit für die Kinder, können ihnen Aufmerksamkeit und Interesse schenken. Die Kinder wiederum genießen dies und können darüber hinaus den rücksichtsvollen Umgang mit älteren Erwachsenen erlernen. Dies ist umso wichtiger, als viele Kinder gerade in der Großstadt keinen oder nur wenig Kontakt zu den Großeltern pflegen können.
Freigemeinnützige und sonstige Träger/Einrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft
Auch seitens der Fachaufsicht über freigemeinnützige und sonstige Träger im Geschäftsbereich KITA werden generationsübergreifende Aktivitäten grundsätzlich positiv wahrgenommen, da den Kindern hierdurch eine Vielfalt angeboten wird. Da es Aufgabe der Fachaufsicht ist, das Kindeswohl und die Sicherheit der Kinder auch in Bezug zur äußeren Öffnung zu gewährleisten, wird darauf geachtet, dass in der Konzeption des Trägers, insbesondere im Abschnitt zur Kooperation mit Senioren, Aussagen zur Intensität, Dauer sowie zur Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Seniorenheim zu Grunde liegen.
Darüber hinaus ist die Anwendung der Münchner Grundvereinbarung zum Kinderschutz in der Kooperation mit Partnerinnen und Partnern außerhalb der Einrichtung erforderlich, z.B. in Bezug auf das Vorlegen von erweiterten Führungszeugnissen.
Zum Thema „aktuelle Kooperationen zwischen freigemeinnützigen und sonstigen Trägern und Senioreneinrichtungen“ wurden 559 freie Träger angeschrieben; der Rücklauf (rd. 15%) ergab folgenden Querschnitt:
Rund die Hälfte der Rückmeldungen zeigt, dass aktuell keine Aktionen für Kinder und Senioren angeboten werden.
Die weiteren Einrichtungen bieten in unterschiedlichen Intervallen (sporadisch, wöchentlich, monatlich oder jährlich) diverse Aktionen, wie gemeinsames Singen, Basteln, Vorlesen, Erzählen, Unterstützung bei Hausaufgaben und Leseförderung, an. Die Besuche finden gegenseitig statt, d.h. die Kinder besuchen die Seniorinnen und Senioren in den Altenheimen; auch kommen Seniorinnen und Senioren in verschiedene Kindertageseinrichtungen.
Die Träger bzw. Einrichtungen, die diese Aktionen anbieten, sind durchwegs zufrieden damit und sehen sie als gegenseitige Bereicherung. Die meisten würden gerne mehr solcher Aktionen anbieten, hier fehle es allerdings auf beiden Seiten an zeitlichen und personellen Ressourcen zur Vorbereitung und Durchführung.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.