10-Minuten-Takt für alle Linien der zweiten S-Bahn-Stammstrecke!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Verena Dietl, Christian Müller, Heide Rieke, Jens Röver und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 11.7.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, dass nach Inbetriebnahme der zweiten S-Bahn-Stammstrecke der bisher auf verschiedenen Linien bestehende 10-Minuten-Takt aufrecht erhalten und auf allen Linien eingeführt wird.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Einführung bzw. Beibehaltung eines 10-Minuten-Taktes auf verschiedenen Linien der S-Bahn fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Deutschen Bahn AG (DB). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die um Stellungnahme gebetene Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) teilte hierzu Folgendes mit:
„Die zentrale Aufgabe der S-Bahn ist, das Umland mit der Kernstadt zu verbinden.
Die S-Bahn München wird dieser Aufgabe gerecht; jedoch wohl wissend, dass gerade im äußeren S-Bahn-Bereich und außerhalb des heutigen S-Bahnnetzes noch umfänglich mehr Fahrgäste für den öffentlichen Verkehr gewonnen werden könnten, wenn entsprechend attraktive S-Bahnangebote mit deutlich kürzeren Fahrzeiten zur Verfügung stünden.
Das mit der Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke vorgesehene Betriebsprogramm der S-Bahn mit einem ganztägigen 15-Minuten-Grundtakt (zunächst außer S2 und S7) zuzüglich Express- beziehungsweise Regional-S-Bahnen auf den Ästen mit entsprechenden verkehrlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen, bietet den Bürgerinnen und Bürgern im stadtnäheren Bereich ganztägig mindestens vier S-Bahnfahrmöglichkeiten je Stunde und Richtung.
Zudem ermöglichen die Express- beziehungsweise Regional-S-Bahnen, welche die Orte außerhalb des heutigen S-Bahnnetzes direkt mit derMünchner Innenstadt verbinden (erste Regional-S-Bahnlinien sind von Landshut, Augsburg und Buchloe vorgesehen) deutlich schnellere und umsteigfreie Verbindungen zu den zentralen Punkten in der Münchner Innenstadt. Die Express- beziehungsweise Regional-S-Bahnen haben weniger Zwischenhalte im Vergleich zur ‚klassischen‘ S-Bahn. Somit stehen an diesen Stationen ganztägig bis zu sechs S-Bahnfahrmöglichkeiten pro Stunde und Richtung zur Verfügung.
Die überall haltenden S-Bahnen (15-Minuten-Takt) werden durch die Express- bzw. Regional-S-Bahnen deutlich entlastet. Dies bedeutet für die Fahrgäste an den Stationen, an denen ganztägig vier S-Bahnen pro Stunde und Richtung halten, dass sie mehr Platz in den Zügen vorfinden.
Die künftige S2 Petershausen – Holzkirchen verbleibt aus infrastrukturellen Gründen zunächst im 20-Minuten-Takt, der zur Hauptverkehrszeit im Abschnitt Dachau – Deisenhofen zum 10-Minuten-Takt verdichtet wird. Aus gleichen Gründen wird auch die S7 Wolfratshausen – Kreuzstraße zunächst beim 20-Minuten-Takt verbleiben. Erst mit dem im Rahmen des Pro-
gramms ‚Bahnausbau Region München‘ vorgesehenen Infrastrukturausbau werden auch diese Linien auf das neue Betriebsprogramm umgestellt.
Umfangreiche Untersuchungen belegen, dass das vorgesehene Betriebsprogramm für die S-Bahn mit Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke im Vergleich mit der Beibehaltung eines 10/20-Minuten-Taktes deutlich höhere Verlagerungseffekte vom Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr bewirkt und somit die ökologisch sinnvollere Variante darstellt.
Vor diesem Hintergrund ist es aus fachlicher Sicht weder verkehrlich sinnvoll noch bestehen die infrastrukturellen Voraussetzungen an einem 10/20-Minuten-Takt festzuhalten.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der BEG Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.