Flutlicht für Bezirkssportanlagen mit Naturrasenplätzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor, Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 10.4.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 10.4.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, zu prüfen, auf welchen Bezirkssportanlagen mit Naturrasenplätzen es zweckmäßig ist, die Trainings- und Spielbetriebe zu einer späteren Tageszeit mit Flutlicht zu unterstützen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Wie in unserer Beantwortung Ihrer Anfrage 14-20/F 01398 vom 6.2.2019 dargestellt, werden auf der Basis des Sportbauprogramms-Teil 1 der Landeshauptstadt München Zug um Zug die städtischen Bezirkssportanlagen und sonstigen städtischen Freisportanlagen modernisiert. In diesem Zusammenhang werden auch Kunstrasenplätze erneuert bzw. neu geschaffen und mit moderner, LED-basierter Flutlichtanlage ausgestattet. Damit kann auf den bestehenden und weiterhin steigenden Nutzungsdruck auf den Freisportanlagen adäquat reagiert werden.
Rasenplätze werden in der Regel nicht mit Flutlichtanlagen ausgestattet, da sie nicht die Robustheit von Kunstrasenplätzen aufweisen. Eine Inanspruchnahme der Rasenspielfelder bis in die späten Abendstunden würde zu einem raschen Verschleiß und in der Folge zu erheblichen Unterhaltsmaßnahmen mit entsprechender zeitweiser Sperrung der Plätze führen.
Das Baureferat – Gartenbau hat uns nachfolgende Stellungnahme übermittelt:
„Durch eine Flutlichtanlage ließen sich die Nutzungszeiten verlängern, wodurch die Naturrasenflächen zusätzlich beansprucht werden würden. Fehlt eine rasenverträgliche Steuerung des Trainings- und Spielbetriebes auf Naturrasenspielfeldern, kommt es anfangs zu Schäden an der Rasennarbe(schütterer Bewuchs, Kahlstellen) und bei fortschreitender Überbeanspruchung zu Verdichtungen im Bodenaufbau. Schäden durch eine zu hohe Nutzungsintensität (besonders in den vegetationsarmen Jahreszeiten Herbst/ Frühjahr) lösen dauerhaft umfangreiche Unterhalts- und Renovierungsmaßnahmen aus, die mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden sind.“
Das Sportamt rät daher in Abstimmung mit dem Baureferat (Gartenbau) davon ab, Spielfelder mit Naturrasen künstlich zu beleuchten. Um aber dem hohen Bedarf durch die Vereine gerecht zu werden, werden in den nächsten Jahren weitere Rasenflächen durch Kunstrasenflächen ersetzt, die grundsätzlich mit einer Flutlichtanlage ausgestattet sind. Einzige Ausnahme ist die Bezirkssportanlage an der Heinrich-Wieland-Straße, bei der auch das Hauptrasenfeld mit Flutlicht beleuchtet werden soll, um einen semiprofessionellen Trainingsbetrieb des SV Türkgücü München e. V. (derzeit 4. Liga) zu ermöglichen.
Derzeit verfügen über 91% der Bezirkssportanlagen über einen Kunstrasenplatz. Insgesamt sind das 31 Spielfelder.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.