Einsatz für ausgebildete Sportlehrerinnen und Sportlehrer an unseren
Grundschulen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia-Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 20.06.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Das Referat für Bildung und Sport hat bereits – der Intention Ihres Antrages entsprechend – Gespräche mit dem Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus geführt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass sich die Landeshauptstadt München beim Freistaat für den Einsatz von ausgebildeten Sportlehrerinnen und Sportlehrern an den Münchner Grundschulen einsetzt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München hat als Sachaufwandsträgerin nur geringe bis keine Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der Personalversorgung, die Bereiche, in denen sie intervenieren kann, sind sehr begrenzt.
Die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport hat sich entsprechend Ihrem Antrag beim Freistaat für den Einsatz von ausgebildeten Sportlehrerinnen und Sportlehrern an Grundschulen eingesetzt. Es haben intensive Gespräche und Schriftwechsel zu diesem Thema mit Herrn Staatsminister Professor Dr. Michael Piazolo stattgefunden.
Mit Schreiben vom 15.5.2019 teilte Herr Staatsminister Folgendes mit: „ …Ihre Einschätzung hinsichtlich des Stellenwerts des Schulsports an den Grundschulen Bayerns teile ich uneingeschränkt. Umso mehr sind die jüngsten Anstrengungen der Landeshauptstadt zu begrüßen, sich der gesetzlichen Aufgabenstellung als Schulaufwandsträger auch hinsichtlich der für den Sportunterricht erforderlichen Sportstätteninfrastruktur einschließlich der Schulschwimmbäder mit Nachdruck anzunehmen. Ich darf Ihnen versichern, Entsprechendes gilt für die dem Staatsministerium für die Personalversorgung obliegende Zuständigkeit.
Durch die sog. Basisqualifikation ist gewährleistet, dass Lehrkräfte, die zukünftig Sportunterricht an Grundschulen erteilen, bereits während ihres Studiums mit den Grundanforderungen des Faches Sport bekannt gemacht werden und hierdurch der Grundstein für eine weitere fachliche Qualifizierung gelegt wird. Rund ein Drittel der Grundschullehrkräfte in der Landeshauptstadt München verfügt darüber hinaus über eine universitäre Sport-ausbildung, mindestens im Didaktikfach. Das sind rund 1.000 Lehrkräfte und bei 136 staatlichen Grundschulen rechnerisch im Durchschnitt rund sieben laufbahnmäßig im Fach Sport ausgebildete Lehrkräfte pro Schule. Dazu kommen weitere Lehrkräfte, die sich über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Sportunterricht weiter qualifiziert haben. Die zentrale staatliche Lehrerfortbildung für den Sportunterricht wendet alljährlich über 50% der zur Verfügung stehenden Mittel für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Grund- und Mittelschulen auf. Ebenso umfangreich ist das Fort- und Weiterbildungsangebot auf lokaler Ebene. Hierfür verfügt das Staatliche Schulamt München-Stadt über eine sehr gut qualifizierte Fachberatung Sport. Für diese Tätigkeit wurden 13 Lehrkräfte mit Anrechnungsstunden ausgestattet, um Beratungen in sportfachlicher und methodisch-didaktischer Hinsicht sowie lokale Lehrerfortbildungsmaßnahmen durchzuführen. Allein im Kalenderjahr 2018 wurden im Schulamtsbezirk München-Stadt Fortbildungen im Umfang von 46 Halbtagen durchgeführt, an denen insgesamt 651 Lehrkräfte teilnahmen.
Die genannten Fakten und das hohe Engagement der Grundschullehrkräfte zur Absicherung eines qualitativ hochwertigen Sportunterrichts zeigen den hohen Stellenwert, der ihm in der Schulpraxis beigemessenen wird. Wir sind offen für Gespräche hinsichtlich einer weiteren Steigerung der sportfachlichen Qualifikation der im Sportunterricht an Grundschulen unterrichtenden Lehrkräfte. ...“
Es kann im bestehenden Verfahren immer noch nicht ausgeschlossen werden, dass Lehrerinnen und Lehrer in Grund- und Mittelschulen fachfremd Sport unterrichten. Es ist nur logisch, dass die an fünf Tagen in der „Basisqualifikation“ während des Studiums erworbenen Kenntnisse lediglich eine Einweisung in Themen der Unfallverhütung und Fachlehrplans Sport sein können; eben der von Herrn Staatsminister angesprochene Grundstein. Da weitere Fortbildungen zur Erteilung des Basissportunterrichts nicht verpflichtend sind und letztendlich abhängig sind vom persönlichen Engagement der jeweiligen Lehrkraft, ist nicht garantiert, dass neben dem zitierten Grundstein noch weitere sportfachliche Fähigkeiten, wie sie der neue LehrplanPLUS fordert, erlernt und angewendet werden. Verpflichtende Fortbildungen sind nur zur Erteilung von Schwimmunterricht vorgeschrieben. An dieser Stelle wäre eine Ausweitung der verbindlichen Vorgaben und verpflichtenden Fortbildungen auch für den Sportunterricht außerhalb der Schwimmhalle ein wichtiges Zeichen für ein klares Commitment der Staatsregierung zu mehr fachlicher Qualität im Sportunterricht. Es ist zu begrüßen, dass offensichtlich bei der Bereitstellung der Finanzmittel schon eine Fokussierung hinsichtlich des Schulsports vorgenommen wurde. Solange diese Fortbildungen nur auf freiwilliger Basis besucht wer-den, kann jedoch nicht erkannt werden, dass eine nachhaltige und flächendeckende Sicherung der Qualität des Sportunterrichts gewährleistet ist. Es ist richtig, dass rein rechnerisch wohl im Durchschnitt sieben laufbahnmäßig im Fach Sport ausgebildete Lehrkräfte pro Schule unterrichten. Tatsächlich ist an fast allen Grund- und Mittelschulen nicht das FachlehrerInnen-Prinzip umgesetzt, sondern das KlasslehrerInnen-Prinzip kommt zur Anwendung. Das heißt, die Lehrkraft unterrichtet alle Fächer der Klasse. Bei durchschnittlich 16 Klassen pro Grundschule ergibt sich, dass eine flächendeckende Versorgung mit qualifiziertem Sportunterricht nicht stattfindet.
Die Aussage hinsichtlich der Anrechnungsstunden für die 13 Fachberatungen Sport des Staatlichen Schulamts München ist kritisch zu bewerten: Mit insgesamt 41 Wochenstunden sollen Fortbildungen regional im Fach Sport für rund 3.000 Lehrkräfte organisiert und abgehalten werden. Für die passgenaue Umsetzung der sportfachlichen Weiterbildung steht das Referat für Bildung und Sport in engem Kontakt mit dem Staatlichen Schulamt München. Die Landeshauptstadt München stellt bereits heute für die regionalen Maßnahmen des Staatlichen Schulamts Sport-, Schwimmhallen und Eislaufflächen kostenlos zur Verfügung. Das Referat für Bildung und Sport und das Staatliche Schulamt München arbeiten bereits gemeinsam an der Implementierung eines Konzepts, das zukünftig zu Beginn des Schuljahres die Schulung aller Münchener Lehrerinnen und Lehrer zur Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht flächendeckend vorsieht.
Die Landeshauptstadt München schafft die Infrastruktur für die Erteilung qualitativ hochwertigen Sportunterrichts. Der Freistaat Bayern müsste nun Münchens besondere Situation und den größeren Bedarf an Fortbildungen als rapide wachsende Metropole anerkennen und ein regionales Zeichen zu mehr Qualität im Sportunterricht setzen. Die Ausstattung des Staatlichen Schulamts München mit zusätzlichen Anrechnungsstunden für Fortbildungen im Fach Sport könnte ein Zeichen darstellen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat dem Schreiben zugestimmt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.