Die Folgen des Mieten-Irrsinns: Wenn Hartz IV auch für die Miete herhalten muß
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 7.5.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 7.5.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Die Folgen des Mieten-Irrsinns: Wenn Hartz IV auch für die Miete herhalten muss.
Die materielle Lebenssituation vieler Mitbürger wird aufgrund ungebremst steigender Mieten immer prekärer. Nicht nur in der bayerischen Landes- hauptstadt. In Berlin sind die Wohnkosten von über 8.5000 Hartz-IV-Haushalten inzwischen so hoch, dass sie von den Sozialbehörden trotz erhöhter Mietzuschüsse nicht mehr komplett übernommen werden können. Mittlerweile müssen 35,3% der Berliner Hartz-IV-Haushalte einen Teil ihres regulären Hartz IV-Satzes für Mieten aufbringen. Lokalmedien zitieren die Berliner Sozialsenatorin hierzu mit der Feststellung: ‚Im Durchschnitt zahlen sie 135 Euro aus eigener Kasse drauf. Für Personen die Sozialhilfe beziehen, ist das sehr viel Geld‘. (Zitat: www.bz-berlin.de/berlin/jobcenter-kann-85-000-hartz-iv-mieten-nicht-mehr-bezahlen; zuletzt aufgerufen: 6.5.2019, 23.30 Uhr; KR). Dabei ist Wohnen ausweislich der offiziellen Netzseite des Münchner Rathauses ‚eines der wichtigsten menschlichen Grundbedürfnisse. Aus diesem Grund ist die Übernahme der Miete (...) ein bedeutsamer Bestandteil der Hilfe zum Lebensunterhalt für hilfebedürftige Menschen. Dies gilt sowohl bei Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende = Arbeitslosengeld II und Sozialgeld = ‚Hartz IV‘) oder nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).‘(Hier wiedergegeben nach: http://muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_unterkunft.ht- ml#weiterfhrende-links_3; zuletzt aufgerufen: 6.5.2019, 23.35 Uhr; KR) – Es stellen sich Fragen nach der Situation in München.“
Zu Ihrer Anfrage vom 7.5.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Hartz IV-Haushalte sind in der LHM überschlägig davon betroffen, dass sie von ihren Regelsätzen auch einen Teil ihrer Mietkosten bestreiten müssen ? Wie hoch liegt dieser Anteil durchschnittlich bei betroffenen Münchner Hartz IV-Haushalten?
Antwort:
Die Kosten der Unterkunft werden sowohl im SGB II als auch im SGB XII in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, soweit sie angemessen sind.
Frage 2:
[italic]Wie viele Hartz IV-Härtefälle wurden in München genehmigt ? Bitte aufschlüsseln nach:
-Anzahl der Haushalte und Personen
-Alter
-Miethöhe
-Gründe
-Nationalität/Aufenthaltsstatus/Anteil an Flüchtligen, (EU)Migranten
-Wohnungslosen
Antwort:
Das Jobcenter teilte hierzu mit, dass eine Quantifizierung der Härtefälle automatisiert nicht möglich ist.