Nur ein „Einzelfall“: Ein 20jähriger „Münchner“ Mittäter und die Obhut der LHM
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.5.2019
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 10.5.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Der Fall eines am Karfreitag von zwei afghanischen Migranten in der Herzog-Wilhelm-Straße erstochenen 17jährigen Schülers bewegt Öffentlichkeit und Lokalpresse. Übereinstimmend wird in den Medien auch über die kriminelle Vergangenheit des Haupttäters (der mittlerweile in Paris festgenommen werden konnte) und seines Gefährten berichtet: ‚Die Polizei fand heraus, dass der 21-Jährige aus dem Landkreis Starnberg kommt und der 20-Jährige aus München. Beide leben seit 2016 in Deutschland und sind wegen Körperverletzungen, Diebstahl und Drogen-Delikten polizeibekannt.‘ (Quelle: www.merkur.de/lokales/muenchen/altstadt-lehel-ort43327/muenchen-17-jaehriger-in-innenstadt-erstochen-fussballkumpels-mit-bewegen-der-aktion-12211379.html; zul. aufgerufen: 9.5.2019, 23.30 Uhr; KR). Besonders empörend ist die – unter anderem von der ‚Bild‘-Zeitung mitgeteilte – Tatsache, daß der Haupttäter längst hätte aus Deutschland abgeschoben werden können (Quelle: www.bild.de/bild-plus/regional/muenchen/muenchen-aktuell/alen-17-in-muenchen-erstochen-taeter-haette-abgeschoben-werden-koennen-61745708,view=conversionToLogin.bild. html; zul. aufgerufen: 9.5.2019, 23.32 Uhr; KR). In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen (die, weil sie städtische Zuständigkeiten betreffen, von der Stadtverwaltung zu beantworten sein müßten und mitnichten nur Angelegenheiten der Münchner Polizei sind).
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Ist der 20jährige ‚Münchner‘ als ‚minderjähriger‘ Flüchtling nach Deutschland eingereist?
2. Welchen Aufenthaltsstatus hatte er? Ebenfalls abgelehnt und ausreisepflichtig?
3. Befand er sich in einer Jugendeinrichtung/Wohnung/Wohngruppe der LHM; wenn ja, mit welchen Auffälligkeiten?
4. Wurde eine Altersfeststellung durchgeführt? Wenn ja, in welcher Form?
5. Welche Unterstützung gewährt die LHM der Opferfamilie?
6. Ist mit Regressforderungen aufgrund eigener Fehler zu rechnen, z.B. Amtshaftung?“
Zu Ihrer Anfrage vom 10.5.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Oberbürgermeisters insgesamt wie folgt Stellung:Der mutmaßliche 20-jährige Mittäter war vor seiner Inhaftierung in einer Flüchtlingsunterkunft im Landkreis München wohnhaft. Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt München.
Dem Sozialreferat liegen keine Informationen außerhalb der Presseberichterstattung vor.