Sicherheit, Verkehr und Kontrollen beim Oktoberfest 2019 Archiv
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Rathaus Umschau 178 / 2019, veröffentlicht am 18.09.2019
Das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt ist auf dem Oktoberfest 2019 mit vier Dienststellen im Servicezentrum auf dem Festgelände und weiteren im Hintergrund vertreten, die für Sicherheit, Verkehr und Kontrollen zuständig sind. Die größte Neuerung in diesem Jahr sind Regeln für das Nutzen von E-Scootern rund um das Festgelände.
E-Scooter-Verbotszonen zum Oktoberfest
Das Kreisverwaltungsreferat hat zum Oktoberfest in Absprache mit der Polizei und gemeinsam mit allen fünf in München vertretenen und weiteren potentiellen Verleih-Anbietern weitreichende Verbotszonen für das Benutzen, Entleihen und Parken von E-Scootern rund um die Theresienwiese festgelegt.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Viele sehen die E-Scooter als Spielzeug, leider wird viel zu oft betrunken gefahren. Wer so etwas macht, gefährdet sich und andere. Und er setzt unter Umständen seinen Führerschein aufs Spiel. Es gelten die gleichen strengen Promillegrenzen wie beim Auto. Kreuz und quer abgestellte E-Scooter können außerdem schnell zur Stolperfalle werden. Um das zu vermeiden und niemand in Versuchung zu bringen, wollen wir – Stadtverwaltung, Polizei und auch die Verleiher selbst – die E-Scooter von der Wiesn fernhalten“.
E-Scooter dürfen nur bis zur Grenze des Äußeren Sperrrings fahren, der wie jedes Jahr zum Oktoberfest für den Verkehr eingerichtet wird. Ab dort gilt ein Fahr- und Parkverbot für E-Scooter. An den Zufahrten zum Äußeren Sperrring werden an 29 Stellen Hinweisschilder mit dem Text „NO E-Scooter“ angebracht. Zum Parken von E-Scootern werden fünf Sammelstellen entlang des Äußeren Sperrrings eingerichtet. Jeden Abend ab 17 Uhr bis morgens 6 Uhr gelten darüber hinaus in einem erweiterten Radius von bis zu einem Kilometer um den Äußeren Sperrring herum Ausleihverbote und Ausleih- und Parkverbote. Der Beginn oder das Beenden eines Leihvorgangs ist in diesen Gebieten dann technisch nicht möglich. Die E-Scooter-Regeln im Detail mit Karte gibt es auf http://www.t1p.de/e-scooter-wiesn-2019. Informationen zu den weiteren Verkehrsregelungen gibt es im Faltblatt „Oktoberfest 2019 – Verkehrsregelungen“, in der offiziellen Oktoberfest-App der Landeshauptstadt und auf http://www.muenchen.de/oktoberfest-verkehr.
Parkregelungen zum Schutz der Anwohner
Um zu verhindern, dass Fremdparker die Stellplätze der Anwohner blockieren, verstärken Polizei und Kreisverwaltungsreferat die Kontrollen. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden. Dieses Jahr werden zusätzlich neue Hinweisschilder im Bereich des Äußeren Sperrrings mit einem durchgestrichenen Parkplatzsymbol und dem Text „keine Parkmöglichkeit für Oktoberfestbesucher/no parking“ aufgestellt. Für Reisebusse stehen der zentrale Busparkplatz an der Hansastraße und die ausgewiesenen Stellplätze an der Tübinger Straße zur Verfügung. Das Aus- und Einsteigenlassen im Straßenbereich direkt am Festgelände ist nicht erlaubt.
Der Kommunale Außendienst (KAD) während der Wiesn
Anfang September hat der Kommunale Außendienst (KAD) sein neues Dienstgebäude bezogen. Es befindet sich an der Marsstraße nahe der Kreuzung zur Seidlstraße und liegt somit direkt im Einsatzgebiet des KAD, rund 300 Meter vom Hauptbahnhof entfernt.
Das Einsatzgebiet des KAD schließt sich nordöstlich an das Festgelände an. Während des Oktoberfests ist der KAD mit 72 Streifenkräften am Hauptbahnhof und im südlichen Bahnhofsviertel präsent, sie sind in Dreier- und Vierer-Streifen im Einsatzgebiet unterwegs. Der KAD arbeitet in drei überlappenden Schichten von 9 Uhr morgens bis 6.30 Uhr am Morgen des Folgetages. Das Einsatzgebiet umfasst auch die Paul-Heyse-Unterführung und den Karlsplatz.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAD sind deutlich erkennbare Ansprechpartner für die Festbesucherinnen und Festbesucher, die für Auskünfte zur Verfügung stehen, deeskalierend wirken, bei Ordnungswidrigkeiten einschreiten, Bußgelder verhängen und auch Platzverweise aussprechen können. Die Streifen werden zudem darauf achten, dass sich die Gäste insbesondere nach dem Wiesnbesuch nicht selbst gefährden. Der KAD steht in engem Austausch mit den zuständigen Polizeiinspektionen, der Bundespolizei am Hauptbahnhof und in Kooperation mit U-Bahnwache und DB-Sicherheit. Über Mobilfunk können die KAD-Streifen jederzeit Kontakt mit der Leitstelle der Polizei aufnehmen und Unterstützung anfordern. Weitere Informationen zum Kommunalen Außendienst gibt es auf www.muenchen.de/kad.
Verbot von Rucksäcken und großen Taschen
Es gilt ein Verbot von Rucksäcken und großen Taschen mit einem Volumen von mehr als drei Litern. Kleine Handtaschen sind erlaubt. Gepäckaufbewahrungen stehen rund um das Festgelände zur Verfügung. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Einzelfällen, etwa für medizinisches Gerät oder für die Arbeitsausrüstung von Journalistinnen und Journalisten. Um zu verhindern, dass das Verbot umgangen werden kann, ist das Oktoberfest mit einem Zaun gesichert. Die Kontrolle erfolgt durch den Ordnungsdienst an allen Zugängen zum Oktoberfest. Der Ordnungsdiensts hat das Recht, Rucksäcke und Taschen jeder Größe zu kontrollieren und ist berechtigt, Personen, die verbotene Gegenstände auf das Festgelände bringen wollen, zum Verlassen des Geländes aufzufordern. Das Mitbringen von Kinderwagen ist ab 18 Uhr verboten. Ganztägig verboten ist es an den drei Samstagen und am Tag der Deutschen Einheit.
Trennung des Lieferverkehrs und des Besucherverkehrs
Das Festgelände ist für Besucherinnen und Besucher nachts von 1.30 Uhr bis morgens 9 Uhr gesperrt. In dieser Zeit darf der Lieferverkehr das Gelände befahren. Um 9 Uhr muss der Lieferverkehr das Gelände verlassen haben, danach öffnet das Oktoberfest für die Besucherinnen und Besucher. Es gibt keine zeitliche Überschneidung des Besucherverkehrs und des Lieferverkehrs.
Mobilfunk, Notruf, Rettungsfahrzeuge und Beschallungsanlage
Die Mobilfunknetzbetreiber errichten rund um das Festgelände zusätzliche Funkstationen, um einer Überlastung der mobilen Netze vorzubeugen. Die Branddirektion installiert 26 Notrufmelder, die auch unabhängig von der Mobilfunkversorgung funktionieren. Der Rettungszweckverband München stellt für das Oktoberfest zusätzlich bis zu 3 Notarzteinsatzfahrzeuge, 15 Rettungsfahrzeuge und 5 Krankentransportwagen. Dazu kommen die Ein- richtungen der Aicher Ambulanz Union im Servicezentrum auf dem Festgelände zur Versorgung von Kleinverletzungen.
Das Festgelände ist mit einer Lautsprecheranlage ausgestattet, mit der sich das gesamte Areal oder gezielt ansteuerbar auch nur einzelne Bereiche oder Zugänge erreichen lassen. Vor den Durchsagen können die Lautsprecher der Festzelte und der großen Fahrgeschäfte wenn nötig ganz oder abschnittsweise abgeschaltet werden.
Kontrollen zur Sicherheit auf dem Festgelände
Es dürfen nur Ordnungsdienstkräfte eingesetzt werden, für die das KVR nach einer Sicherheitsüberprüfung einen Ordnerausweis ausgestellt hat. Jede Ordnungsdienstmitarbeiterin und jeder Ordnungsdienstmitarbeiter muss den Ordnerausweis sichtbar auf dem äußersten Kleidungsstück im Brustbereich tragen. Jedes einzelne Lieferfahrzeug benötigt einen Einfahrtschein, außerdem benötigen alle Fahrzeuginsassen einen personalisierten Zufahrtskontrollbeleg. Zufahrtskontrollbelege werden nur nach erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung ausgestellt. Jeden Tag sind bis zu sechs Beamte vom vorbeugenden Brandschutz der Berufsfeuerwehr gemeinsam mit Kontrolleuren vom Veranstaltungs- und Versammlungsbüro auf dem Festgelände und überprüfen die Flucht- und Rettungswege.
Kontrollen zum Verbraucherschutz
Lebensmittelstände und Festzelte werden täglich überwacht und umfangreich kontrolliert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVR entnehmen regelmäßig Proben. Weitere Probeentnahmen erfolgen, wenn Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Lebensmitteln oder Hygiene eingehen.
Außerdem werden die Betriebs-, die Produkt- sowie die Personalhygiene und die Dokumentation des betrieblichen Eigenkontrollsystems, die Kennzeichnung, die Anlieferung der Lebensmittel und die Lebensmittelsicherheit kontrolliert. Die Betreiberinnen und Betreiber von Festzelten und Ständen werden schon im Vorfeld bei der Planung der Küchen- und Standbereiche sowie in fachlichen Fragen beraten. Kurz vor Beginn des Oktoberfests prüfen die Kontrolleure, ob die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen in allen Festzelten und bei allen Ständen erfüllt sind.
Das KVR führt täglich stichprobenartig Einschankkontrollen in allen Festzelten und in Mittelbetrieben durch. Die Kontrollen werden mit einem geeichten Messstab direkt an den Schänken durchgeführt. Zwischen Einschenken und Messen müssen mindestens vier Minuten vergangen sein. Anschließend wird die etwaige Fehlmenge zwischen Eichstrich und Bier gemessen. Es wird eine Messtoleranz von bis zu 15 Millimetern unter dem Eichstrich berücksichtigt. Die Festwirte werden bei Verstößen zusammen mit den Schankkellnern in die Pflicht genommen, wiederholte Verstöße ziehen Bußgeldbescheide nach sich. Zusätzlich haben sich die Festwirte verpflichtet, regelmäßig auch eigene Kontrollen durchführen, nachvollziehbar zu dokumentieren und die Messprotokolle dem KVR vorzulegen.
Das Kreisverwaltungsreferat im Servicezentrum auf dem Festgelände
Das Kreisverwaltungsreferat ist während des Oktoberfests mit vier Dienststellen im Servicezentrum direkt auf dem Festgelände vertreten: dem Veranstaltungs- und Versammlungsbüro mit 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Lebensmittelüberwachung mit sieben, dem Wiesn-Fundbüro mit 30 und der Wiesn-Feuerwache mit bis zu 26 Dienstkräften. Zusätzlich werden die Integrierte Leitstelle und die umliegenden Feuerwachen personell verstärkt. Am zweiten und dritten Festwochenende unterstützen Bozener Feuerwehrkollegen die Integrierte Leitstelle als Dolmetscher für italienische Anrufer auf der Notrufnummer 112.