Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das I. Quartal 2019 fällig werdenden Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen bis spätestens Freitag, 15. Februar, an das Kassen- und Steueramt zu entrichten sind.
Durch die rechtzeitige Begleichung der Schuldigkeiten werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Diese Erinnerung ist nicht zu beachten, wenn das Kassen- und Steueramt bereits zur Abbuchung ermächtigt ist oder ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat rechtzeitig beim Kassen- und Steueramt eingeht. Bei eigenen Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen ist bitte unbedingt die dreizehnstellige Kassenkonto-Nummer anzugeben. Diese Nummer findet sich auf dem letzten Bescheid.
Die Stadt München bedankt sich für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr.
Konten des Kassen- und Steueramtes bei Geldinstituten in München
Postbank München
IBAN: DE78 7001 0080 0000 9198 03BIC: PBNKDEFFXXX
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00BIC: SSKMDEMMXXX
HypoVereinsbank München
IBAN: DE34 7002 0270 0000 0813 00BIC: HYVEDEMMXXX