Der Stadtrat hat im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ein Paket wichtiger Maßnahmen und Projekte beschlossen und damit die Weichen für mehr bezahlbaren Wohnraum gestellt. Die Landeshauptstadt München nimmt dabei auch Bund und Land in die Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, damit wachsende Städte wie München dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum besser begegnen können.
Oberbürgermeister Dieter Reiter betont: „Mit dem heute beschlossenen Paket haben wir eine Reihe weiterer innovativer Maßnahmen für mehr bezahlbare Wohnungen in München auf den Weg gebracht. In Freiham starten wir beispielsweise ein Projekt für Wohnungen mit einer Höchstmiete von 8 Euro. Investoren müssen diese 8 Euro langfristig garantieren, wer die niedrigste Miete im Angebot hat, erhält einen deutlichen Vorteil bei der Grundstücksvergabe.
Außerdem stärken wir Wohnungsgenossenschaften und andere kreative Wohnformen, indem wir ihnen verstärkt städtische Grundstücke zur Verfügung stellen. Und wir werden städtische Grundstücke mittels Konzept-Ausschreibung künftig nach einem niedrigen Festpreis vergeben, anstatt jedes einzelne Grundstück nach Marktpreis bewerten zu lassen. Dazu konnten wir mit dem zuständigen bayerischen Innenministerium eine Einigung erzielen, weil auf diesen Grundstücken vor allem Wohnungen für Menschen in Mangelberufen, Auszubildende, Gering- und Mittelverdiener entstehen sollen.
Da wir aber vor allem auch ein soziales Bodenrecht brauchen, um deutlich mehr bezahlbare Wohnungen zu erhalten, habe ich, nach meinem Münchner Zukunftsdialog mit Experten zum Thema Bodenrecht, die Bundeskanzlerin um konkrete bundesgesetzliche Änderungen gebeten. Vor kurzem hat die von der Koalition eingesetzte Baulandkommission ihre Ergebnisse vorgestellt und unsere Fachleute im Planungsreferat haben die Ergebnisse für München bewertet. Einige Vorschläge für Neuregelungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung gehen in die richtige Richtung und greifen meine Vorschläge auf. Leider befasst sich die Kommission aber in ihren Empfehlungen nur am Rande mit dem Thema einer Bodenrechtsreform, obwohl viele Experten dies für dringend notwendig erachten. Deshalb ist es mir wichtig, nochmals herauszustellen, dass der Bund dringend Änderungen im Baugesetzbuch vornehmen muss, damit wir das Angebot an sozialem und bezahlbarem Wohnraum erheblich vergrößern können.“ Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk begrüßt die Entscheidungen: „Mit den vom Stadtrat beschlossenen Fortschreibungen für Instrumente und Aktivitäten aus dem Wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ werden unsere städtischen Werkzeuge für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für die Zukunft noch verstärkt und weiterentwickelt. Mit einem Pilotprojekt im ersten Bauabschnitt Freiham Nord gehen wir ganz neue Wege.“
Die Beschlüsse im Einzelnen:
Pilotprojekt für maximal acht Euro Miete in Freiham
Die Stadt Wien verfügt europaweit über einen der größten kommunalen Bestände an gefördertem Wohnraum. Daher hat der Stadtrat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten zu prüfen, ob das „Wiener Modell“ als erfolgreiches Instrument im sozialen Wohnungsbau auch für München anwendbar ist und welche Voraussetzungen dafür auf Seiten der bayerischen Staatsregierung beziehungsweise des Bundes notwendig sind. Österreich verfügt über andere rechtliche Grundlagen und Gesetzgebungskompetenzen. Als ersten Schritt wird München beim Bundesgesetzgeber die erforderlichen Änderungen im Bauplanungsrecht anregen. Weitere erhebliche rechtliche Unterschiede bestehen in der Fördersystematik, die eine einfache Übertragung des Modells bislang nicht erlauben. Dabei sprechen gute Gründe für das jetzige Münchner Fördersystem. Die Mieten werden einkommensbezogen differenziert und haben insbesondere die Haushalte im Blick, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Da aufgrund dieser Unterschiede das „Wiener Modell“ nicht auf die Landeshauptstadt München übertragen werden kann, wird ein anderer Weg getestet.
In einem Pilotprojekt wird ausgelotet, ob Investoren eine möglichst niedrige Miete pro Quadratmeter Wohnfläche anbieten. Auf diese Weise könnte ein weiteres wichtiges Segment für den angespannten Münchner Mietwohnungsmarkt geschaffen werden. In Freiham soll ein städtisches Grundstück mit einer Geschossfläche von knapp 7.000 Quadratmeter für 65 bis 70 Wohnungen im Erbbaurecht bei einer Laufzeit von 80 Jahren ausgeschrieben werden. Die Miete beträgt zur Erstvermietung maximal acht Euro pro Quadratmeter (ohne Förderung). Mögliche Mietanpassungen sind begrenzt.
Baugemeinschaften und partizipative Wohnformen besser gefördert
Wegen der stark gestiegenen Grundstückspreise und Baukosten ist es zuletzt für Baugemeinschaften immer schwieriger geworden zu bauen. Die Stadt setzt hier bei der Grundstücksvergabe an: Um bezahlbare Grundstücke zur Verfügung zu stellen, sollen künftig im Regelfall Grundstücksverga- ben an Baugemeinschaften im „München Modell-Eigentum“ erfolgen, so dass hier geförderter und nicht wie bisher freifinanzierter Wohnungsbau entsteht. Auf städtischen Flächen werden 10 Prozent des Wohnbaurechts als feste Quote für das München Modell-Eigentum vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Baugemeinschaften und der unabhängigen Beratungsstelle für partizipative Wohnformen (mitbauzentrale) ein Fördermodell für das München Modell-Eigentum auf der Basis eines Erbbaurechts zu entwickeln. Auch Projekte nach Art des sogenannten „Mietshäuser-Syndikats“ oder vergleichbaren genossenschaftsähnlichen Wohnvorhaben sollen sich künftig für städtische Baugrundstücke bewerben können und damit partizipative Wohnformen für die Bürgerinnen und Bürger stärken. Seit 1996 fördert die Landeshauptstadt München mit einem eigenen Programm „München Modell-Eigentum“ vor allem Haushalte mit einem mittleren Einkommen, die sich zum Beispiel als junge Familien, als Haushalte mit Kind/Kindern oder als Beschäftigte in Berufen der Daseinsvorsorge schwer tun, auf dem Münchner Wohnungsmarkt Eigentum zu erwerben. Bereits ebenso lange werden Vorhaben von Baugemeinschaften und partizipativen Wohnformen (zum Beispiel Genossenschaften) insbesondere durch die Vergabe von Baugrundstücken nachdrücklich unterstützt.
Konzeptioneller Mietwohnungsbau mit sozialen Kriterien
Für Grundstücke des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB) werden künftig ein fester Grundstückswertansatz eingeführt und eine Mietobergrenze festgelegt, die unterhalb des Marktniveaus liegt. Dieser für den Münchner Wohnungsbau wichtige Schritt ist vor dem Hintergrund immer weiter steigender Grundstückpreise dringend erforderlich. Zukünftig sollen mindestens 60 Prozent der Wohnungen eines Vorhabens im KMB nach
sozialen Kriterien belegt werden. Der Konzeptionelle Mietwohnungsbau wurde im Rahmen des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VI“ als Maßnahme gegen steigende Grundstückspreise und für stabilere Mieten dauerhaft eingeführt, indem die Landeshauptstadt München ihre Grundstücksflächen zum aktuellen Verkehrswert vergibt und die Erstvermietungsmieten sowie die Möglichkeiten zur Mieterhöhung begrenzt.