Langfristiger Erbpachtvertrag für den Golfplatz in Thalkirchen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Michael Kuffer und Hans Podiuk (CSU-Fraktion) vom 3.1.2017
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Mit Ihrem Antrag vom 3.1.2017 fordern Sie das Kommunalreferat auf, den bis 31.12.2024 laufenden Pachtvertrag mit dem Münchner Golfclub e.V. zur Überlassung des Golfgeländes in Thalkirchen vorzeitig und langfristig zu verlängern. Der Kündigungsvorbehalt bezüglich der möglichen Geländenutzung für den Campingplatz Thalkirchen soll entfallen.
Das Planungsreferat wird beauftragt, der langfristigen Nutzung des Geländes im Zuge dieses Verfahrens zuzustimmen.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Derzeit besteht mit dem Münchner Golfclub e.V. ein Vertrag bis zum 31.12.2024 (Vertrag vom 11.8.1982 samt Nachträgen). Eine nochmalige interne Abstimmung zwischen den betroffenen Referaten hat ergeben, dass einer Vertragsverlängerung für weitere sechs Jahre bis zum Jahr 2030 zugestimmt werden kann. Der Kündigungsvorbehalt für den Golfplatz Thalkirchen, der mit einer eventuellen Verlegung des Campingplatzes in Zusammenhang stand, ist obsolet. Einer Verlängerung über das Jahr 2030 hinaus kann allerdings aus heutiger Sicht (noch) nicht entsprochen werden. Die anhaltende bauliche Verdichtung des Stadtgebietes und der damit verbundene Bevölkerungszuwachs führt zu einer zunehmenden Inanspruchnahme der Freiflächen entlang der Isar, bis hin zu einer partiellen Übernutzung. Vor diesem Hintergrund kann sich mittelfristig die Notwendigkeit ergeben, Flächen, die bislang für die Allgemeinheit nicht nutzbar sind, zu öffnen und auf diese Weise Druck von anderen Bereichen zu nehmen.
Ausschlaggebend für eine Vertragsverlängerung war, dass sowohl der Zustand des Golfplatzgeländes als auch die fachgerechte Pflege der naturschutzfachlich sensiblen Bereiche nunmehr gewährleistet ist. Die langeintensive Nutzung und die hohen fachlichen Anforderungen an die fachgerechte Pflege des Golfplatzes, um einer Beeinträchtigung des gesetzlich geschützten Hangflachmoores (das einzige auf Münchner Stadtgebiet) entgegenzuwirken, werden durch entsprechende Maßnahmen berücksichtigt. In den letzten Jahren ist es dem Nutzer so gelungen, das Moor zu renaturieren und zu erhalten.
Der Münchner Golfclub e.V. erhält ein entsprechendes Vertragsangebot, das die aktuelle Situation und eventuelle künftige Planungen der Stadt berücksichtigt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.