Die für die Luftreinhaltung zuständige Regierung von Oberbayern hat der Landeshauptstadt München ihren Entwurf der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München zur Zustimmung vorgelegt. Formell entscheidet die Regierung eigenständig; im guten Miteinander legt die Regierung den Luftreinhalteplan und seine Fortschreibungen der Landeshauptstadt als Betroffene vor. Denn die meisten Maßnahmen des verbindlichen Luftreinhalteplans sind von der Landeshauptstadt direkt umzusetzen. Der Münchner Stadtrat wird in seiner Vollversammlung am 2. Oktober über den Entwurf und die darin enthaltenen Maßnahmen beraten. Rückmeldung kann die Landeshauptstadt zu den einzelnen Maßnahmen geben, die Bewertung der Luftsituation und der notwendigen zu ergreifenden Maßnahmen – auch im Kontext laufender Gerichtsverfahren – obliegt der federführenden und nach Art. 8 BayImSchG zuständigen Regierung von Oberbayern.
Unter besonderer Berücksichtigung des von der Landeshauptstadt eingerichteten und seit Anfang 2018 betriebenen ergänzenden NO2-Messnetzes stellt der Entwurf der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplan der Regierung von Oberbayern die aktuelle Luftqualität im Stadtgebiet dar. Dabei zeigen sowohl die vom Landesamt für Umwelt betriebenen LÜB-Stationen als auch die städtischen NO2-Messungen einen positiven Trend. Zum Jahr 2020 wird nur noch für 6,1 Kilometer Streckenabschnitte des Hauptverkehrsnetzes eine Überschreitung des gesetzlichen NO2-Jahresgrenzwerts (40 µg/m³) prognostiziert. Zum Vergleich: Berechnungen für das Jahr 2015 hatten ergeben, dass damals von 123 Kilometer Streckenabschnitten mit Grenzwertüberschreitungen auszugehen war.
In dem nun vorliegenden Entwurf der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird an 12 der 13 untersuchten Straßenabschnitte mit Grenzwert- überschreitungen im Ist-Zustand die Einhaltung des Grenzwerts bereits für die Jahre 2020 bis 2023 prognostiziert. Die Grenzwertüberschreitungen konzentrieren sich dann allein auf Streckenabschnitte am Mittleren Ring, der ja bewusst eine Bündelungsfunktion wahrnimmt, um die Bereiche zu entlasten, an denen sich Menschen dauerhaft aufhalten beziehungsweise wohnen. Ab spätestens 2026 soll schließlich auch an der Landshuter Allee der gesetzliche Grenzwert eingehalten werden können.
Umweltreferentin Stephanie Jacobs: „Münchens Luft wird immer besser. An 98,8 Prozent des Straßennetzes können wir laut Prognosen des Landesamtes für Umwelt den NO2-Grenzwert bis 2020 einhalten. In den Wohngebieten ist die Luft schon lange gut. Auch die Feinstaubgrenzwerte halten wir seit 2012 ein. Aufgrund dieser positiven Tendenz kommt der Luftreinhalteplan der Regierung von Oberbayern ohne Fahrverbote aus und setzt auf die Maßnahmen unseres umfassenden städtischen Masterplans zur Luftreinhaltung. Mein Ziel ist es weiterhin, so schnell wie möglich den gesetzlichen NO2-Grenzwert auch noch an den wenigen verbleibenden 6,1 Kilometern einhalten zu können. Dafür werden wir unsere Maßnahmen aus dem städtischen Masterplan und demnächst aus der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Regierung von Oberbayern mit Hochdruck umsetzen.“
Die Regierung von Oberbayern hat in den Luftreinhalteplan 115 Maßnahmen der Landeshauptstadt München übernommen, die Teil des bereits 2018 entwickelten und beschlossenen städtischen Masterplans zur Luftreinhaltung sind beziehungsweise im Frühjahr 2019 im Lichte der NO2-Messungen im Jahr 2018 zusätzlich von der Stadt beschlossen wurden. Dabei setzt die Landeshauptstadt neben konkreten Handlungsschritten an stark verkehrsbelasteten Streckenabschnitten auf eine Verkehrswende in München zur Stärkung der lokal emissionsfreien Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV, Elektromobilität). Weitere Maßnahmen hat die Regierung von Oberbayern nicht aufgenommen.
Verkehrsverbote sind in der 7. Fortschreibung nicht als Maßnahme enthalten. Sie werden zwar anhand dreier verschiedener Beispielkonstellationen diskutiert, deren Verhältnismäßigkeit aufgrund der deutlich besseren flächendeckenden Luftsituation jedoch abgelehnt. Auch hat eine Untersuchung ergeben, dass streckenbezogene Fahrverbote am Mittleren Ring dort zu keiner Grenzwerteinhaltung führen, sondern neue Belastungssituationen und sogar Grenzwertüberschreitungen an anderen Stellen hervorrufen.