Ein verhängnisvolles Geschenk des Oberbürgermeisters – werden die Münchner Bäder zu „No go“ – Areas?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.6.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 17.6.2019 führten Sie als Begründung die in den Medien dargestellten Berichte über die Vorfälle in den Münchner Bädern am Pfingstwochenende auf.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Inwieweit wurden von der Polizei, die laut Medienberichten fünfmal anrückte, Namen, Adresse, Alter, Nationalität/Migrationshintergrund, muslimischer Hintergrund etc. der aufgegriffenen Randalierer festgestellt?
Antwort:
Die Frage kann nur die Polizei beantworten.
Frage 2:
Inwieweit waren die Beteiligten alkoholisiert und/oder standen unter Drogeneinfluss?
Antwort:
Belastbare Feststellungen der SWM sind nicht vorhanden. Die SWM haben keine Rechtsgrundlage, um Alkohol- oder Drogentests durchzuführen.
Frage 3:
Zu welchen weiteren Vorfällen unter Beteiligung der einschlägigen Personengruppe („Bild“: „Jungmänner-Horden, oft mit Migrations-Hintergrund“) kam es in den letzten drei Jahren in Münchner Frei- und Hallenbädern?
Antwort der SWM:
Es kam zu keinen weiteren Vorfällen.
Frage 4:
Inwieweit wurde den beteiligten und ggf. aufgegriffenen 100 Personen ein unbefristetes Hausverbot erteilt? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort:
Sobald beweisbare Sachverhalte vorliegen, wird bei Erfüllung der Tatbestände unter diesen Voraussetzungen v.a. über Hausverbote entschieden werden. Die Sachverhaltserfassung ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 5:
Inwieweit wird in Münchner Schwimmbädern das Alter kontrolliert (unter 18?) bzw. in welchem Maße haben über 18jährige in den letzten Wochen versucht, sich kostenlos Zutritt zu den Schwimmbädern zu verschaffen?
Antwort der SWM:
Vor Einführung des Sommerbäderpasses wurde das Alter bei Jugendlichen ab 16 Jahren über ein Ausweisdokument kontrolliert.
Frage 6:
Aus welchen Stadtteilen Münchens bzw. von wo außerhalb der LHM kamen die 100 Randalierer?
Antwort der SWM:
Derzeit nicht bekannt.
Frage 7:
Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, inwieweit es sich bei der Randale am Pfingstwochenende um z.B. über Facebook verabredete Aktionen handelte?
Antwort der SWM:
Hierüber liegen den SWM keine Erkenntnisse vor.
Frage 8:
Inwieweit sind im Michaelibad aufgegriffene Personen bereits wiederholt und andernorts aufgefallen, z.B. in Jugendclubs, am Monopteros im Englischen Garten (vgl. hier: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/englischer-garten-monopteros-krawalle-1.4485288; zul. aufgerufen: 17.06.2019, 03.05 Uhr; KR), bzw. sind der Polizei als Intensivtäter bekannt?
Antwort:
Diese Frage kann nur die Polizei beantworten, da die SWM keine Einblicke in polizeiliche Datenbanken haben.
Frage 9:
Welche zusätzlichen „Integrations-“ und Erziehungsmaßnahmen plant die LHM mit Eltern/Amtsvormund, um die bei der Massenrandale am Pfingstwochenende zutagegetretenen Defizite aufzuholen?
Antwort:
Hierüber wird im Einzelfall und unter Abwägung aller Umstände zu entscheiden sein.
Frage 10:
Inwieweit kam es zu Anzeigen gegen die 100 von der Polizei gestellten Randalierer? Inwieweit wurden bzw. werden gestellte Randalierer zu Sozialstunden verdonnert (z.B. Schwimmbadboden schrubben)?
Antwort der SWM:
Siehe Antworten zu Frage 1, 4 und 8.
Frage 11:
Inwieweit kam es in den letzten drei Jahren in Münchner Schwimmbädern vermehrt zu Diebstählen?
Antwort der SWM:
In den letzten Jahren ist es in den Münchner Schwimmbädern nicht zu einer Häufung von Diebstählen gekommen.
Frage 12:
Wie viele Beschwerden von Schwimmbadbesuchern liegen der SWM/ LHM aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor? Um welche Probleme ging es dabei in welchen Bädern (z.B. Belästigungen, Hygiene, Verschmutzung, Lärm, Beleidigungen)?
Antwort der SWM:
Das Beschwerdeaufkommen in den Münchner Bädern ist gemessen an 4 Mio. Besuchern pro Jahr sehr gering. Die Beschwerden beziehen sich auf alle Bereiche mit denen die Bade- und Saunagäste in den Münchner Bädern bei einem Badbesuch in Berührung kommen. Die Sauberkeit in den Bädern wird sehr gut bewertet; hier kommt es selten zu Beschwerden.
Frage 13:
Wie ist es möglich, daß Bäderbesucher – wie in den Berichten der Lokalpresse erwähnt – ohne Badebekleidung ins Bad gelangen? Inwieweit liegen hier erkennbar Versäumnisse des Kassenpersonals vor?
Antwort der SWM:
Die Badegäste müssen ihre Badesachen nicht an der Badkasse vorzeigen, um ins Bad zu kommen. Ein Versäumnis des Kassenpersonals liegt nicht vor.
Wenn jemand klar erkennbar ohne Tasche/Badesachen in ein Münchner Bad geht, behalten sich die Stadtwerke München vor, den Eintritt ins Bad zu verwehren.
Frage 14:
Inwieweit wurden die am Pfingstwochenende im Michaelibad begangenen Straftaten zur Anzeige gebracht, z.B. auch durch die LHM? Oder wurde hierauf aus Gründen falscher Toleranz großzügig verzichtet?
Antwort der SWM:
Die Stadtwerke München haben umgehend die Polizei eingeschaltet. Strafanzeige gegen Unbekannt haben die SWM in diesem Fall nicht gestellt. Ob der Fall von den Strafverfolgungsbehörden weiterverfolgt wurde oder ob in der Sache Strafantrag gestellt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
Frage 15:
Inwieweit wurden auch Besucher belästigt – auch sexuell?
Antwort der SWM:
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
Frage 16:
Inwieweit hält es die LHM für vertretbar, dass in der angeblich sichersten Großstadt Deutschlands – München – künftig unbescholtene Bäderbesucher von der Polizei kontrolliert werden?
Antwort der SWM:
Die Münchner Polizei und die Münchner Bäder arbeiten seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammen. Die Polizei entscheidet je nach Sicherheitslage über die Präsenz in den Bädern.
Frage 17:
Inwieweit ist künftig mit der Dauerpräsenz von Polizei und/oder Sicherheitspersonal in Münchner Frei- und Hallenbädern zu rechnen?
Antwort der SWM:
Das hängt von der Einschätzung der Situation vor Ort ab.
Frage 18:
Mit welchem Handlungskonzept will die LHM sicherstellen, dass sich Vor- fälle wie die am Pfingstwochenende künftig nicht wiederholen?
Antwort der SWM:
Die Stadtwerke München haben mit externer Unterstützung die Kundenbetreuung vor Ort verstärkt. Darüber hinaus haben die Stadtwerke einen Sommerbäderpass eingeführt. Mit dem personalisierten Pass wird der Zugang an den Kassen reguliert und die Identität der Kinder und Jugendlichen kann bei Verstoß gegen die Haus- und Baderegeln schnell überprüft werden.
Frage 19:
Inwieweit mussten seit dem „Gratis-Erlass“ des Oberbürgermeisters vom Mai bereits Badegäste wegen Überfüllung abgewiesen werden bzw. ist absehbar, dass infolge des „Gratis-Erlasses“ künftig Ortsfremde kostenlos in München baden und Münchner Bäderbesucher abgewiesen werden?
Antwort der SWM:
Einlassstopps gibt es in Hallenbädern, wenn alle Umkleideschränke belegt sind. In den Münchner Sommerbädern gibt es keinen Einlassstopp. Selbst am besucherreichsten Tag in dieser Saison mit knapp 56.000 Besuchern in acht Sommerbädern war es nicht notwendig, einen Einlassstopp auszusprechen.
Frage 20:
Welche Einnahmen entgehen der LHM künftig pro Jahr infolge der vom OB verfügten kostenlosen Schwimmbadnutzung durch Besucher unter 18 Jahren?
Antwort der SWM:
Der Einnahmeausfall kann erst am Ende der Saison 2019 beziffert werden.
Frage 21:
Inwieweit steht ausreichend Personal zur Verfügung, um dem künftigen Andrang unter 18jähriger Besucher Herr zu werden und auch weiterhin die Sicherheit in den Münchner Freibädern zu gewährleisten?
Antwort der SWM:
Siehe Antwort zu Frage 18.
Frage 22:
Warum hat man es nicht bei den bisherigen kostenlosen bzw. reduzierten Eintrittspreisen belassen: München-Pass, Familien-/Ferienpass, Schwerbehindertenausweis etc.
Antwort:
Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre geht auf eine Initiative von Herrn Oberbürgermeister Reiter und dem 2. Bürgermeister Manuel Pretzl zurück. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, Familien in München zu entlasten und auch etwas gegen die abnehmende Schwimmfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen zu tun.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München und der Aufsichtsrat der Stadtwerke München GmbH befürworten das Projekt.
Frage 23:
Inwieweit musste in den letzten Jahren der Chlorgehalt des Wassers in Münchner Schwimmbädern aufgrund von Verunreinigungen erhöht wer- den, ggf. auch nur zeitweise?
Antwort der SWM:
Die Zuführung von Chlor und weiteren Chemikalien wie Säure und Lauge wird automatisch und permanent aufgrund der chemisch-physikalischen Parameter im Badewasser reguliert. Der Verbrauch von Chlor hat sich in den vergangenen Jahren nicht erhöht, sondern deutlich verringert.
Frage 24:
Warum wurden die Vorfälle im Michaelibad, über die die Lokalpresse teils ausführlich berichtete, in keinem Polizeibericht der Münchner Polizei (Stand: 17.06.2019) erwähnt?
Antwort der SWM:
Die Frage kann nur die Polizei beantworten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.