Geheimsache „Sicherheitsreport“ der Münchner Polizei: Warum gibt es heuer keinen Tabellenteil mit aktuellen Zahlen zur Ausländerkrimi- nalität?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 30.7.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 30.7.2019 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Bis einschließlich 2018 wurde der jährlich erscheinende ‚Sicherheitsreport‘ der Münchner Polizei regelmäßig in zwei Teilbänden an die interessierte Öffentlichkeit und die Mitglieder des Münchner Stadtrats ausgehändigt: einem Textteil (Teilband 1) und einem ausführlichen Tabellenteil (Teilband 2), der über das Münchner Kriminalitätsgeschehen detailliert und aufgegliedert nach Deliktsparten informierte. Nicht zuletzt enthielt der Tabellenteil auch ausführliche Angaben zu den Anteilen ‚nichtdeutscher Tatverdächtiger‘ in den einzelnen Deliktsparten, die teils – etwa in den Rubriken ‚Straftaten gegen das Leben‘, Rohheitsdelikte und ‚Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung‘ – erheblich sind. Ausweislich eines im April vorgestellten BKA-Lagebildes ‚Kriminalität im Kontext der Zuwanderung‘ haben von Zuwanderern begangene Straftaten auch 2018 signifikant zugenommen. Wörtlich teilt das BKA mit: ‚Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 230 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war‘ – ein Anstieg von 105 Prozent im Vergleich zu 2017. Und: ‚Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 3261 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und somit 21 Prozent mehr als noch im Vorjahr (2017: 2706)‘, heißt es im Lagebericht weiter. Insgesamt waren unter den 101.956 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern 46.336 Deutsche – stattliche 19 Prozent mehr als 2017 (hier zitiert nach: https://www.welt.de/politik/deutschland/article191584235/BKA-Lagebild-Gewalt-von-Zuwanderern-gegen-Deutsche-nimmt-zu.html; zuletzt aufgerufen: 30.7.2019, 2.15 Uhr; KR). Die hier vom BKA skizzierte Entwicklung dürfte sich ähnlich auch in der Münchner Kriminalitätsentwicklung widerspiegeln. Leider erhalten Öffentlichkeit und Stadtrat darüber keine Informationen, weil der ‚Sicherheitsreport 2018‘ heuer erstmals ohne den aufschlußreichen und detaillierten Tabellenteil ausgehändigt wurde – zumindest dem Münchner Stadtrat; viel- leicht auch nur dem Fragesteller.
Eine telefonische Nachfrage bei der zuständigen Hauptabteilung I des Kreisverwaltungsreferats erbrachte leider keinerlei Auskunft zur Frage, ob und wann der Tabellenteil des jährlichen ‚Sicherheitsreports‘ heuer noch ausgehändigt werde.
Alles zusammen legt die ungute Vermutung nahe, daß Polizei und/oder Stadtverwaltung unangenehme Detailinformationen zur Kriminalitätsentwicklung im Bereich der Landeshauptstadt München vor der Öffentlichkeit zu verbergen suchen – wobei der Stadtverwaltung ebenso wie der Münchner Polizeispitze klar sein muß, daß Geheimniskrämerei das Informationsbedürfnis erst recht befördert. – Es stellen sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Warum wird den Münchner Stadträten – vielleicht auch nur dem Fragestel- ler – heuer der Tabellenteil des »Sicherheitsreports« der Münchner Polizei vorenthalten? Wer befindet darüber?
Antwort:
Der Sicherheitsreport 2018 des Polizeipräsidium Münchens wurde im Kreisverwaltungsausschuss am 14.5.2019 bekannt gegeben. Der dazugehörige Tabellenteil zum Sicherheitsreport wurde den Mitgliedern des Stadtrats nicht vorenthalten. Er wurde am 1.8.2019 nachträglich verteilt.
Frage 2:
Wer erhielt ggf. heuer den Tabellenteil?
Antwort:
Der Tabellenteil zum Sicherheitsreport wurde an die Mitglieder des Kreisverwaltungsausschusses sowie an die Fraktionen und die Parteien im Stadtrat verteilt.
Frage 3:
Wo sind die regulär im Tabellenteil dokumentierten Detailinformationen zum Münchner Kriminalitätsgeschehen ggf. einsehbar? Für wen?
Antwort:
Vergleiche Antwort zur Frage 1.
Frage 4:
Wann ist möglicherweise mit einer verspäteten Nachlieferung des Tabellenteils zum diesjährigen „Sicherheitsreport“ zu rechnen?
Antwort:
Vergleiche Antwort zur Frage 1.