Verschlußsache Migrantenkriminalität: Wie schlimm ist es in München?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 1.8.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 1.8.2019 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Das Bundeskriminalamt (BKA) stellte der Öffentlichkeit im April ein Lagebild ‚Kriminalität im Kontext der Zuwanderung‘ vor und teilte in diesem Zusammenhang unter Verweis auf konkrete Fallzahlen u.a. mit: ‚Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 230 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war‘ – ein Anstieg von 105 Prozent im Vergleich zu 2017. Und: ‚Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 3261 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und somit 21 Prozent mehr als noch im Vorjahr (2017: 2706).‘ (Hier wiedergegeben nach:
Bis einschließlich 2018 informierte der jährlich erscheinende ‚Sicherheitsreport‘ der Münchner Polizei regelmäßig in zwei Teilbänden detailliert über das Münchner Kriminalitätsgeschehen. Teilband 2 – der Tabellenteil – informierte dabei mit ausführlichen Zahlengaben u.a. über die Anteile ‚nichtdeutscher Tatverdächtiger‘ in den einzelnen Verbrechenssparten, die teilweise – etwa in den Rubriken ‚Straftaten gegen das Leben‘, Rohheitsdelikte und ‚Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung‘ – erheblich sind. Die Tabellenteile der ‚Sicherheitsreporte‘ mehrerer Jahre ermöglichten zudem präzise Einsichten in die Entwicklung des Verbrechensgeschehens in der bayerischen Landeshauptstadt.
Leider wird der aussagekräftige Tabellenteil seit der aktuellen Ausgabe 2019 nicht mehr veröffentlicht, was den unguten Schluß nahelegt, daß Stadt und Polizeiführung der Öffentlichkeit unerwünschte Erkenntnisse über die Kriminalitätsentwicklung in München vorzuenthalten versuchen. Die der Öffentlichkeit vorliegenden Zahlen des BKA werfen gleichwohl die Frage auf, inwieweit sich die vom BKA dargestellte bundesweite Entwicklung auch in der LHM widerspiegelt. – Es stellen sich Fragen. (…)Nota bene: eine etwaige Auskunftsverweigerung mit dem Hinweis, es handle sich um spezifische Polizeiangelegenheiten, ist nicht akzeptabel – schließlich händigte das KVR den aussagekräftigen Tabellenteil des ‚Sicherheitsreports‘ z.B. dem Münchner Stadtrat viele Jahre lang aus.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Inwieweit vermag die Münchner Polizei bzw. das KVR, dem die Zahlen aus dem Münchner Polizeipräsidium vorliegen, die vom BKA skizzierte Entiwicklung auch für die bayerische Landeshauptstadt zu bestätigen, wonach von Migranten begangene Straftaten an Deutschen allein im Zeitraum zwi- schen 2017 und 2018 um 105 Prozent zunahmen?
Antwort:
Es wird auf den Sicherheitsreport 2018 sowie den zugehörigen Tabellenteil des Polizeipräsidiums München verwiesen.
Frage 2:
Inwieweit vermag die Münchner Polizei bzw. das KVR, dem die Zahlen aus dem Münchner Polizeipräsidium vorliegen, die vom BKA skizzierte Entwicklung auch für die LHM zu bestätigen, wonach 2018 im „Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (…) 3261 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer [wurden] und somit 21 Prozent mehr als noch im Vorjahr (2017: 2706)“? Welche Zahlen liegen für München vor?
Antwort:
Vergleiche Antwort zur Frage 1.
Frage 3:
Warum wird der Tabellenteil des »Sicherheitsreports« der Münchner Polizei nicht mehr veröffentlicht?
Antwort:
Der Tabellenteil des Sicherheitsreports wurde am 1.8.2019 nachträglich verteilt.