E-Tretroller (2)
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (damals Fraktion FDP – HUT) vom 25.7.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihrer Anfrage legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Auf der Busspur durch den Englischen Garten fahren traditionell Fahrräder aller Art (auch Pedelecs und E-Fahrräder). Nun soll die Benutzung der Busspur mit E-Tretrollern nicht erlaubt sein. (Bilder)“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Trifft es zu, dass die Busspur durch den Englischen Garten für E-Tretroller verboten ist?
Antwort:
Ja.
Frage 2:
Wenn ja: ist dies zwingend oder könnte eine Benutzung seitens der Stadt erlaubt werden?
Antwort:
Der Englische Garten ist im Privatbesitz des Freistaats Bayern. Die Verwaltung obliegt der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Bei Privatstraßen, die tatsächlich öffentlich genutzt werden, kann das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit dem Eigentümer verkehrsrechtliche Anordnungen treffen. Nachdem die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen dies nicht wünscht, wird derzeit von einer Freigabe der Fahrbahn für E-Tretroller abgesehen. Bei der weiteren Prüfung wäre im Hinblick auf den vorhandenen Linienverkehr auch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) einzubinden.