Im Juli 2018 hat der bayerische Ministerrat eine landesweite Reform der Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung beschlossen,
um Kinder mit Lern- und Entwicklungsdefiziten früher als bisher fördern zu können. Damit ersetzt die reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung das ehemalige Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter. Die Umstellung erfolgt in München ab Herbst 2019 über einen Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren.
Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs: „Die reformierte Schuleingangsuntersuchung wird zukünftig bereits im vorletzten Kindergartenjahr stattfinden. Diese Vorverlegung ist sehr sinnvoll, da das Erlernen von schulischen Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen auf Entwicklungsprozessen beruht, die weit vor dem Schuleintritt stattfinden. Kinder, die in diesen Bereichen einen Förder- oder Therapiebedarf haben, profitieren enorm davon, wenn noch vor dem Schulbeginn ausreichend Zeit für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen besteht.“
Was ändert sich bei der Gesundheitsuntersuchung?
Die Untersuchungsinhalte wurden erweitert, dem jüngeren Alter der Kinder angepasst und entsprechen dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand. Ergeben sich im Screening auffällige Befunde, wird anschließend eine schulärztliche Untersuchung durch eine erfahrene Kinderärztin durchgeführt. Zeigen sich bei der Untersuchung gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Verzögerungen in der Entwicklung des Kindes, so wird dies ausführlich mit den Eltern besprochen. In vielen Fällen ist eine häusliche Förderung im Alltag möglich. Hierfür gibt es Anregungen und Tipps zu spielerischen Übungen. Sollte eine zusätzliche Förderung oder Therapie notwendig sein, werden die Eltern dabei unterstützt, entsprechende Schritte in Zusammenarbeit mit den betreuenden Kinderärzten sowie anderen Kooperationspartnern in die Wege zu leiten. Zusätzlich kann bei Bedarf erstmals eine Wiedervorstellung im Vorschuljahr vereinbart werden.
Die Umstellung auf die neue reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung wird in der Landeshauptstadt München ab Herbst 2019 über einen Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren erfolgen. Dies bedeutet, dass in diesem Übergangszeitraum sowohl die bisherige Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung als auch die reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung durchgeführt werden. Die Entscheidung, welches Kind bereits an der reformierten Untersuchung teilnimmt, wird anhand des Geburtsdatums getroffen. Grundsätzlich nimmt jedes Kind nur an einer der beiden Untersuchungen teil.