Bezahlbaren Wohnraum schaffen, Lebensqualität erhalten und dabei schonend und effizient mit der Ressource Boden umgehen – das ist das Spannungsfeld, in dem sich die Diskussionen rund um das Thema „Flächensparen“ bewegen. Der Stadtrat hat sich intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und sich kritisch und konstruktiv mit dem Gesetzesentwurf „Fünf Hektar pro Tag“ der Bayerischen Staatsregierung befasst. Dieser hat das Ziel, bis 2030 den Flächenverbrauch in Bayern von derzeit 11,7 auf fünf Hektar am Tag zu reduzieren. In Bayern ist der Flächenverbrauch im Vergleich zu anderen Bundesländern am höchsten. Zwar ist der tägliche Verbrauch in den vergangenen Jahren deutlich gesunken, allerdings ist er immer noch doppelt so hoch, als es zur Erreichung des bundesweiten „30-Hektar-Ziels“ erforderlich wäre. Hierzu dürften im Freistaat fünf Hektar täglich neu verbraucht werden. Daher haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag das „5-Hektar-Ziel“ als Richtgröße vereinbart. Nun wird das passende Gesetz dazu auf den Weg gebracht.
Aktuelle Daten der Staatsregierung zeigen, dass Flächenverbrauch und Versiegelung im ländlichen Raum verhältnismäßig höher ausfallen als in den urbaneren Räumen. Die versiegelte Fläche pro Kopf streut dabei von 154 Quadratmeter in der Region München bis 606 Quadratmeter im ländlichen Raum. Das zeigt einerseits, dass in der Region München bereits heute mit besonderer Verantwortung flächensparend Stadt-, Orts- und Regionalentwicklung betrieben wird. Andererseits stagnieren Flächenverbrauch und Versiegelung im bayernweiten Kontext insgesamt auf zu hohem Niveau. Das macht ein engagiertes Gegensteuern erforderlich.
Der Stadtrat begrüßt daher die im Gesetzentwurf vorgesehene Reduzierung des Flächenverbrauchs in Bayern auf fünf Hektar pro Tag. Gleichzeitig fordert er die Bayerische Staatsregierung auf, alle beschlossenen Punkte ihrer Flächensparoffensive wie etwa die zentrale Erhebung der relevanten Daten oder ein verbessertes Monitoring konsequent umzusetzen. Weiter solle sie mittelfristig mit den relevanten Akteuren prüfen, ob der unverbindliche Richtwert von fünf Hektar pro Tag zu einer verbindlichen gesetzlichen Vorgabe unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten und sowohl quantitativer wie qualitativer Faktoren weiterentwickelt werden kann.
Begleitend hat der Stadtrat aber auch Vorschläge gemacht, wie Flächennutzung effizient gesteuert werden kann. Beispielsweise sollten Gebiete mit hoher baulicher Dichte, die bereits eine gute Mischung und Versorgung aufweisen, anders bewertet werden als eine Neuentwicklung auf der grünen Wiese. Gerade für die Ballungsräume sollten die Regelungen zur Flächennutzung so gefasst sein, dass sie die Entwicklung von Konversionsflächen und bezahlbarem Wohnraum begünstigen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden ist dabei besonders wichtig. Auf Grund der von Kommune zu Kommune unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen werden alle Flächenbedarfe nur schwer innerhalb eines Gemeindegebietes zu decken sein. Hier bieten sich interkommunale Lösungen unter Anwendung geeigneter Lasten-Nutzen-Ausgleichsinstrumente an, um einen fairen Ausgleich zu schaffen.
Weitere Informationen zum Lasten-Nutzen-Ausgleich sind unter https://t1p.de/lastennutzenausgleich zu finden.