Ladeinfrastruktur ausweiten 3 – Ladesäulen für Schulen und Bezirks-
sportanlagen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Horst Lischka, Heide Rieke, Jens Röver und Klaus Peter Rupp (SPD-Fraktion) vom 15.3.2018
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In o. g. Stadtratsantrag beantragen Sie, dass die Stadtwerke München zusätzlich zu den bestehenden öffentlichen Ladesäulen, 100 weitere an Schulen und Bezirkssportanlagen errichten und betreiben sollen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß §60Abs.9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten. Für die gewährte Fristverlängerung möchten wir uns ausdrücklich bedanken.
Der Aufbau und Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur in der Landeshauptstadt München erfolgt seit dem Jahr 2017 durch die Stadtwerke München (SWM) im Rahmen des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM). Zum Ende 2019 werden die SWM insgesamt 550 Ladesäulen auf öffentlichen Grund errichtet haben. Somit hat die Stadt München die höchste Pro-Kopf-Ladesäulendichte aller deutschen Millionenstädte. Nach Ende 2019 soll zudem die Nutzung der Ladesäulen evaluiert werden und der weitere Ausbau geplant werden. Die Auswahl der sog. Makro-Standorte liegt in Federführung beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Auf Basis dieser Auswahl werden bei Vor-Ort-Begehungen mit den SWM und den weiteren beteiligten Referaten die jeweiligen Mikrostandorte festgelegt. Aktuell wird zudem im IHFEM unter Federführung des Kommunalreferates die Maßnahme „Errichtung von Ladeinfrastruktur in stadteigenen und angemieteten Gebäuden“ mit einem Sachmittelvolumen von 1,15 Mio. Euro bereits umgesetzt. Die Ladeinfrastruktur für städtische Dienststellen und Unternehmen soll auch weiter ausgebaut werden (vgl. StR-Antrag 14-20/A 03909). Unter Federführung des Referates für Gesundheit und Umwelt soll ab 2020 zudem der Ausbau von bis zu 900 Ladesäulen durch private Unternehmen auf öffentlichem Grund gestartet werden. Zudem fördert das Referat für Gesundheit und Umwelt die Errichtung von Ladesäulen auf Privatgrund von Bürgern und Unternehmen.
Bezüglich Ihres Antrages zum Aufbau und Betrieb von Ladesäulen an Schulen und Bezirkssportanlagen möchte ich Ihnen auf Basis von Stellungnahmen des Referates für Bildung und Sport, des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und der Stadtwerke München Folgendes mitteilen:
Bei den Parkplätzen an Schulen handelt es sich nicht um öffentlichen Straßengrund und demzufolge ist auch kein allgemein öffentlicher Zugang gegeben. Aus Sicherheitsgründen – sowohl bzgl. Kriminalität als auch Verkehrssicherheit – wird im Gegenteil vielmehr darauf geachtet, den Zugang unberechtigter Personen auf dem Schulgelände zu vermeiden oder zumindest im Falle von Sporthallennutzern auf das Minimum zu beschränken. So ist der Zugang auch nur zu den Nutzungszeiten geöffnet und wird außerhalb der Nutzungszeiten im Hinblick auf die Sicherheit verschlossen. Darüber hinaus sind die Stellflächen ausschließlich für die Beschäftigten bzw. Nutzer der Schulen zugelassen und für diese bauaufsichtlich erforderlich. Die Genehmigungen sind entsprechend der Nutzungszeiten der Schulen laut Betriebsbeschreibung ausgestellt. Darüber hinaus gehende Nutzungen wie Ein- und Ausfahrten außerhalb der Nutzungszeiten sind laut Betriebsbeschreibung nicht gestattet.
Auch bei den Parkplätzen auf Bezirkssportanlagen handelt es sich nicht um öffentlichen Straßengrund und demzufolge ist auch dort kein allgemein öffentlicher Zugang gegeben. Diese Stellflächen sind ausschließlich für die Nutzerinnen und Nutzer der zugehörigen Sportanlage und der evtl. darauf befindlichen Sportgaststätte zugelassen.
Da öffentliche Ladesäulen meist von Bewohnern aus dem Umkreis genutzt werden, prüft man bei der Auswahl von Makro-Standorten die Anzahl von potentiellen Nutzern in einem Umkreis von 500 Metern. Infolge der Lage und Größe von Bezirkssportanlagen und Schulen mit den großflächigen Sportanlagen im Vergleich zu dichter bebautem Stadtraum ergeben sich hier geringe Zahlen von potentiellen Nutzern, womit sich die Effizienz reduzieren würde. Da die Ladesäulen zudem aus Sicherheitsgründen außerhalb der Unterrichtszeiten und nachts nicht genutzt werden sollten, verringert sich hiermit erneut die Effizienz etwaiger Ladesäulen an Schulen. Auch ein kostenfreies Laden durch Lehrkräfte würde die Effizienz nicht erhöhen. Schulen und ihre nahe Umgebung unterliegen einem besonderen Schutzbedürfnis im Sinne der Verkehrssicherheit. Verkehre mit vorrangigem Ziel, ihr Fahrzeug aufzuladen, dürften sich auf die Verkehrssicherheit infolge der zusätzlichen Fahrzeugbewegungen negativ auswirken. Viele Schulen verfügen nur über wenige eigene Parkplätze, welche zudem zu Schulbeginn wieder frei sein müssen – dies könnte man bei einer Nutzung mit Elektroladesäulen nicht garantieren.Wie oben dargestellt verfügt die Landeshauptstadt München durch das Ausbauprogramm der Stadtwerke München bereits über eine sehr gute öffentliche Ladeinfrastruktur. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen sollte auch laut Stadtwerke München nicht in erster Linie im öffentlichen Raum stattfinden, da Ladeinfrastruktur hier in Flächenkonkurrenz zu zahlreichen anderen Nutzungen tritt. Aktuell ist auch aus Sicht der Stadtwerke München vor allem der Aufbau von privater Ladeinfrastruktur Zuhause und am Arbeitsplatz erforderlich. Hierfür bieten die Stadtwerke München maßgeschneiderte Lösungen, gerade auch zum Thema Laden in Tiefgaragen in Mehrfamilienhäusern.
Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass einem Aufbau von Ladesäulen an Schulen und Bezirkssportanlagen aus Sicherheitsgründen (sowohl bzgl. Kriminalität und Verkehrssicherheit) und ökonomischen Gründen der Effizienz leider nicht entsprochen werden kann. Zudem werden mit dem aktuellen IHFEM ausreichende Maßnahmen und Aktivitäten zum großflächigen Ausbau der Ladeinfrastruktur umgesetzt.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.