Grundstückserweiterung für das Krankenhaus für Naturheilweisen – WANN?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 25.10.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag vom 25.10.2018 beantragen Sie Folgendes:
„Das Kommunalreferat berichtet zum zeitlichen und fachlichen Sachstand ‚Grundstückserweiterung durch Erbpacht für den Neubau Diagnostik- und Versorgungsklinik KfN‘“.
Seitens des Kommunalreferates kann dazu Folgendes berichtet werden:
Wie Sie richtig darstellen, war die Erweiterung des Krankenhauses für Naturheilweisen (KfN) auf dem Gelände des Krankenhauses Harlaching geplant. Ein entsprechender genehmigter Vorbescheid für einen Erweiterungsbau liegt vor.
Das Kommunalreferat wurde daher vom KfN gebeten, einer Erweiterung des bestehenden Erbbaurechts zuzustimmen. Voraussetzung für die Erweiterung des Erbbaurechts des KfN ist allerdings die Aufhebung des bestehenden Erbbaurechts mit der München Klinik an der geplanten Erweiterungsfläche. Dies ist nur im Einvernehmen mit der München Klinik möglich.
Als weitere Voraussetzung wurde mit Schreiben vom 12.7.2017 die Vorlage eines medizinischen Konzepts gefordert, um prüfen zu können, ob durch die geplante Erweiterung eine Konkurrenzsituation zur München Klinik entsteht. Darauf erfolgte keine weitere Reaktion des KfN.
Erst mit Schreiben vom 4.5.2018 wurde dem Kommunalreferat mitgeteilt, dass seitens des KfN keine Möglichkeit gesehen wurde, das Projekt fortzuführen und daher von weiteren Verhandlungen zur Realisierung des Projekts Abstand genommen wird.Seitens des KfN wurde in diesem Schreiben allerdings auch darum gebeten, die in Aussicht genommene Fläche zur Erweiterung des Erbbaurechts des KfN für weitere Planungen offen zu halten. Im Rahmen der Beschlussfassung zum Nachnutzungskonzept für das Klinikgelände Harlaching vom 14./27.6.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20/V 11946) wurde das Baufeld VI als Erweiterungsfläche eingeplant. Insoweit wurde dem Wunsch des KfN Rechnung getragen.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden wegen des oben genannten Schreibens des KfN keine weiteren Verhandlungen zur Erweiterung der Erbbaurechtsfläche geführt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.