Verkehrssituation am Wensauerplatz
Zum Zeitungsartikel „Wensauerplatz soll für Lkw gesperrt werden“ in der Süddeutschen Zeitung vom 4. Oktober teilt das Kreisverwaltungsreferat mit:
Das Kreisverwaltungsreferat kann nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung Lkw-Durchfahrtsverbote – also eine Beschränkung und ein Verbot des fließenden Verkehrs – nur unter klar vorgegebenen Bedingungen erlassen: Es ist nur möglich, wenn eine besondere örtliche Gefahrenlage gegeben ist, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase erheblich übersteigt, oder wenn eine konkrete Gefahrenlage gegeben ist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu Schadensfällen führen kann. Maßnahmen dieser Art dürfen auch nicht dazu führen, dass der Lkw-Verkehr sich dann in andere Wohnstraßen verlagert. Auch in Wohngebieten ist Lkw-Verkehr grundsätzlich zulässig. Dies gilt auch für den Durchgangsverkehr, wenn er nicht unzumutbare Ausmaße annimmt oder Verkehrssicherheitsgründe dagegen sprechen.
Das Kreisverwaltungsreferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung konnten unabhängig voneinander bei mehrfachen Verkehrszählungen keine übermäßige Schwerverkehrsbelastung am Wensauerplatz feststellen. Der durchschnittliche Lkw-Verkehr liegt bei unter drei Prozent. Zudem kommen beide Referate zu dem Ergebnis, dass keine adäquate Ausweichroute für die Lkw angeboten werden kann, ohne dafür nicht geeignete kleinere Straßen (wie z.B. Oselstraße, August-Exter-Straße, Floßmannstraße, Marsopstraße), an denen zum Teil Schulen und soziale Einrichtungen liegen, zu belasten. Auch Gründe, den Wensauerplatz aus Verkehrssicherheitserwägungen für den Lkw-Verkehr zu sperren, liegen derzeit nicht vor.