Kostenloses M-Wasser Mobile Angebote für die Stadt anbieten
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 16.7.2018
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag fordern Sie die Stadtwerke München auf, das wertvolle Münchner Leitungswasser im Rahmen eines Serviceangebots für die Münchnerinnen und Münchner an mobilen Ständen kostenlos auszuschenken. Refill-Angebote sind vorrangig zu bewerben und ein Rückgabesystem mit Mehrwegbechern ist anzubieten.
Für die gewährte Fristverlängerung möchten wir uns bedanken.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Ein mobiles Angebot für kostenloses M-Wasser fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die Stadtwerke München GmbH hat wie folgt Stellung genommen:
„Das Münchner Trinkwasser ist eines der besten Trinkwasser Europas. Es löscht den Durst, ist kalorienfrei und Bestandteil einer gesunden Lebensweise. Wer M-Wasser trinkt, genießt nicht nur einen quellfrischen Durstlöscher, M-Wasser ist auch ein preisgünstiges Getränk. Die Kosten für Mineralwasser aus dem Supermarkt entfallen. Außerdem erübrigt sich das lästige Schleppen von Mineralwasser-Kisten. Es müssen keine Glas- bzw. Plastikflaschen hergestellt, abgefüllt und gereinigt werden. Der Transport dieser Flaschen durch Deutschland oder gar Europa entfällt ebenfalls.
Die Stadtwerke München unterstützen die Idee, M-Wasser für Münchnerinnen und Münchner sowie für Besucher der Stadt auf öffentlichen Plätzen verfügbar zu machen. Um M-Wasser auch unterwegs in der Stadt genießen zu können, sind Trinkwasserbrunnen ideal. Mit Beschluss des Bauausschusses vom 9.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12133) wurde festgelegt, in einem ersten Schritt 11 im Innen- bzw. Altstadtbereich befindliche Brunnen als Trinkwasserbrunnen auszuweisen. Hinzu kommt der vom Baureferat in einer Pilotphase getestete Trinkwasserspender am Rin-dermarkt. In einem zweiten Schritt wird mit den Bezirksausschüssen abgeklärt werden, welche der 44 weiteren vorhandenen Zierbrunnen künftig ebenfalls als Trinkwasserbrunnen ausgewiesen werden sollen.
Die Stadtwerke München übernehmen dabei beim Betrieb eines Trinkwasserbrunnens die Inspektion und Wartung (2x wöchentlich), die Reinigung (mindestens 1x wöchentlich) und die Beprobung der Wasserqualität (1x wöchentlich).
Zusätzlich unterstützen die Stadtwerke München seit 2017 das Projekt ‚Refill Deutschland‘.
In Münchner Geschäften mit dem Refill-Aufkleber kann man sich kostenfrei Leitungswasser in mitgebrachte Trinkflaschen abfüllen lassen. Die Stadtwerke München stellen im SWM Shop am Marienplatz M-Wasser kostenfrei für mitgebrachte Flaschen zur Verfügung. Falls Passanten keine Flasche zur Hand haben, können sie sich im Shop auch gleich die aktuelle M-Wasser Glastrinkflasche besorgen. Eine Karte auf der Website refill-deutschland.de gibt Auskunft, welche Geschäfte und Gastronomiebetriebe sich an der Refill-Aktion beteiligen. Die SWM werden rechtzeitig vor der nächsten Hitzeperiode das Refill-Projekt in ihren Medien und im SWM Shop durch verschiedene Aktionen nochmals besonders hervorheben.
In Kooperation mit dem Referat für Bildung und Sport haben die SWM seit 2006 zahlreiche Schulen mit Wasserbars ausgestattet. Die Geräte wurden unter interessierten Schulen verlost. Die Schülerinnen und Schüler haben dort die Möglichkeit, sich ganz einfach mit gesprudeltem oder stillem M-Wasser zur versorgen.
Da es inzwischen durch die stationären Trinkwasserbrunnen und die Refill-Angebote an zahlreichen Orten in der Stadt und auch an den mit der M-Wasserbar ausgestatteten Schulen die verschiedensten Möglichkeiten gibt, sich kostenlos unterwegs zu erfrischen, erscheint das zusätzliche mobile Angebot durch M-Wasserbars nicht mehr erforderlich.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.