Das Kommunalreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft sollen während einer zweijährigen Pilotphase Erfahrungen bei der Vergabe von Gewerbeflächen und Kerngebieten im Erbbaurecht sammeln. Dies hat der Stadtrat in einer gemeinsamen Sitzung des Kommunalausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft beschlossen. Bislang werden Gewerbetreibenden städtische Gewerbeflächen auch bereits im Erbbaurecht angeboten. Jedoch ist für die meisten Unternehmen aufgrund fehlender Akzeptanz dieser Ausgestaltung durch die Unternehmen selbst oder deren Finanziers ein Verkauf vorzugswürdig. Um die städtischen Gewerbeflächen dauerhaft für die Landeshauptstadt München zu sichern, werden künftige Vergaben grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht erfolgen. Ausnahmen von dieser Regelung sind klar definiert. Außerdem soll bei derzeit laufenden und zukünftigen Verkäufen ein vertragliches Vorkaufsrecht zugunsten der Landeshauptstadt München vereinbart werden. So können Grundstücke zurück erworben und langfristig wieder Teil des städtischen Portfolios werden.
Kommunalreferentin Kristina Frank:„Wir vollziehen mit der Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht einen richtungsweisenden Paradigmenwechsel. Beide Seiten – Stadt und Wirtschaft – werden in der zweijährigen Pilotphase Erfahrungen sammeln, um künftige Gewerbeerbbaurechtsvergaben langfristig für alle fair gestalten zu können. Das Erbbaurecht erlebt zu Recht eine Renaissance, denn diese Möglichkeit der langfristigen Grundstücksvorratspolitik für die Landeshauptstadt München ist gerade in Zeiten der Flächenknappheit sehr wertvoll.“
Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: „Flächen für die Wirtschaft sind in München ein knappes Gut. Mit der Vergabe im
Erbbaurecht will die Stadt Gewerbeflächen nachhaltig sichern. Gleichzeitig sollen für am Standort tätige Unternehmen flexible und maßgeschneiderte Lösungen angeboten werden. Daher soll über Ausnahmeregelungen allen Aspekten ausreichend Rechnung getragen werden.“