Anlässlich der aktuellen Presseberichterstattung zum Thema Grundsicherung im Alter empfiehlt das Sozialreferat älteren Menschen, Grundsicherung zu beantragen, wenn sie finanziell nicht zurecht kommen. Zumindest sollten sie prüfen lassen, ob sie einen Anspruch haben. Wenn kein Anspruch auf Grundsicherung besteht, bietet die Landeshauptstadt eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten. Viele ältere Münchner Bürgerinnen und Bürger, die eigentlich einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, nehmen diesen nicht wahr.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Gründe, aus denen Menschen ihre Ansprüche nicht wahrnehmen sind vielfältig. Einigen fehlt die Information darüber, welche möglichen Hilfen es gibt, oder sie sind nicht in der Lage, selbst ein Sozialbürgerhaus aufzusuchen. Viele – gerade ältere Menschen – schämen sich aber schlicht, zum Amt zu gehen. Sie haben ihr Leben lang hart gearbeitet und wollen nun nicht um Unterstützung bitten müssen.“ Die Auswirkungen für die Betroffenen, wenn sie diesen Anspruch nicht wahrnehmen können gravierend sein. Schiwy: „Wer in München, in einer Stadt mit so hohen Lebenshaltungskosten und so hohen Mieten, zu wenig Geld zur Verfügung hat, kann sehr schnell in sehr existenzielle Nöte geraten, wenn zum Beispiel nicht ausreichend Geld für Medikamente zur Verfügung steht, die Miete stärker steigt als die Rente und deshalb die Wohnung aufgegeben werden muss oder kaum noch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Ich möchte daher dringend alle – insbesondere älteren Menschen – die finanzielle Schwierigkeiten haben, bitten, eines unserer Sozialbürgerhäuser aufzusuchen und klären zu lassen, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt.“
Wer Grundsicherung im Alter beantragen will, meldet sich zunächst telefonisch an der Infothek des zuständigen Sozialbürgerhauses, lässt sich dort den Namen und die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeitung geben und ruft dann dort an. Hier kann bereits telefonisch eine erste Beratung erfolgen und Auskunft über die notwendigen Unterlagen gegeben werden. Außerdem kann ein Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbart werden oder der Antrag und die Unterlagenanforderung werden zugeschickt. Bei der persönlichen Vorsprache kann die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter natürlich auch beim Ausfüllen des Antrags helfen. Grundsätzlich ist auch die schriftliche Beantragung möglich oder es kann ein Freund oder Familienangehöriger bevollmächtigt werden. Bei Bedarf kann die Sachbearbeitung SGB XII einen Hausbesuch durchführen; dies ist abhängig von den Kapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch wenn jemand zu viel Geld hat, um Grundsicherung zu bekommen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten: z.B. Wohngeld, einmalige Zahlung für Möbel, wenn man das erste Mal in eine eigene Wohnung zieht (zum Beispiel nach einer Trennung, bei Wohnungsverlust), Fahrtkosten, Leistungen für eine Haushaltshilfe unterhalb Pflegegrad 2. Dazu gibt es auch freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt München und unter Umständen Leistungen aus Stiftungs- beziehungsweise Schenkungsmitteln.