Unterrichtsbeginn variieren, morgendliches Gedränge im MVV entzer-
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Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 28.5.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 28.5.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport in Abstimmung mit den Schulleitungen ein Konzept erarbeitet, um die Zeiten für den Unterrichtsbeginn an weiterführenden Schulen um einige Minuten zu staffeln. Zielsetzung ist, dass benachbarte Schulen unterschiedliche Unterrichtszeiten haben. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler den ÖPNV zu unterschiedlichen Zeiten in Anspruch nehmen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Ausarbeitung eines Konzepts zur Staffelung der Unterrichtszeiten an weiterführenden Schulen von Seiten des Referats für Bildung und Sport ist in der von Ihnen geforderten Form nicht möglich.
Die Festsetzung des Unterrichtsbeginns ist originäre Aufgabe der Schule. Die Schulleitung legt im Benehmen mit dem Aufgabenträger und dem Schulforum die Unterrichtszeiten fest (vgl. BaySchO §19, BFSO §34).
Zudem finden in einigen Fällen bereits Gespräche zwischen der MVG und den jeweiligen Schulleitungen statt. Gerade bei neuen Schulbauten wie beispielsweise dem Bildungscampus Freiham oder dem Gymnasium Trudering wurden die Unterrichtszeiten in Abstimmung mit dem MVG festgelegt. Auch bei Bestandsbauten finden solche Abstimmungsgespräche in Einzelfällen statt. Die temporäre Verlegung des Wilhelmsgymnasiums beispielsweise erforderte eine Änderung der Unterrichtszeiten, die in Absprache mit den beteiligten Akteuren erfolgte.Allerdings ist generell zu beachten, dass solche Entscheidungen von Schule zu Schule individuell getroffen werden müssen. Verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Raumnutzung und die Stundentafeln beeinflussen die Unterrichtszeiten. So wird die Festlegung eines ausgewogenen Stundenplans sichergestellt, der die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte berücksichtigt.
Eine Festlegung der Unterrichtszeiten durch das Referat für Bildung und Sport, auch wenn diese in Kooperation mit den Schulleitungen erfolgen sollte, ist somit nicht möglich und wäre darüber hinaus auch nicht zielführend.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.