Jetzt impfen gegen Gürtelrose
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 25.7.2019
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Das Direktorium hat Ihren o.g. Antrag an das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Der Antrag bezieht sich auf eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO), die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München in den ihr zugänglichen Einrichtungen über die Möglichkeit der Impfung gegen Gürtelrose als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen informiert und die Inanspruchnahme nach ärztlicher Rücksprache empfiehlt.
Seit die Ständige Impfkommission (STIKO) im Dezember 2018 die Impfung mit dem Herpes Zoster-Impfstoff Shingrix® empfahl und die Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, empfehlen auch wir die Impfung über unser Beratungstelefon (Impfberatung Telefon 2 33-6 69 07). Alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren sollten zur Verhinderung von Herpes zoster (Gürtelrose) und post-herpetischer Neuralgie geimpft werden. Außerdem sollten sich Personen ab 50 Jahren mit einem erhöhten Risiko für Herpes Zoster (HZ) und für eine post-herpetische Neuralgie infolge einer Grundkrankheit oder wegen einer Immunsuppression impfen lassen.
Das Risiko für eine HZ-Erkrankung ist altersabhängig und steigt ab einem Alter von 50 Jahren stetig an. Jährlich kommt es in Deutschland zu mehr als 300.000 Erkrankungen. In der Beratung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass für einen wirksamen und dauerhaften Impfschutz unbedingt zwei Impfungen im Abstand von mindestens zwei und maximal sechs Monaten erforderlich sind.
Zu beachten ist weiterhin, dass eine durchgemachte Herpes-Zoster-Erkrankung nicht vor einer erneuten HZ-Erkrankung schützt. Die HZ-Impfung können und sollen auch Personen bekommen, die bereits in der Vergangenheit an HZ erkrankt waren. Die Impfung sollte zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem keine akute HZ-Erkrankung vorliegt.Der Impfstoff hat sich in den Zulassungsstudien als sicher erwiesen und wird seit der Übernahme der Impfung als Pflichtleistung der Krankenkassen nicht nur vom RGU in den Beratungen empfohlen, sondern auch im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft beworben.
Die städtische Impfberatung in der Schwanthalerstraße 69 (Servicetelefon: 2 33-6 69 07, von Montag bis Freitag, 11 bis 12 Uhr) wird derzeit als Münchner Impfzentrum ausgebaut, um künftig subsidiäre Impfungen für die Münchner Bevölkerung anzubieten, die nicht über die hausärztliche Versorgung erreicht werden. Im Rahmen der Vorbereitung des Impfzentrums des Referates für Gesundheit und Umwelt wird aktuell eine Flyer-Reihe für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen konzipiert.
Dazu gehört auch ein Informations-Flyer zur Impfung gegen Herpes Zoster. Mit dem für den Herbst erwarteten Vorliegen der Flyer stehen diese allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und werden vom RGU entsprechend verteilt. Da die Impfung gegen Gürtelrose primär ältere Menschen betrifft, wird das RGU den Flyer, wie von Ihnen angeregt, den Einrichtungen der Landeshauptstadt, wie den Alten- und Service-Zentren, den Sozialbürgerhäusern und den Wohnheimen für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stellen und bei Bedarf spezifische Beratungen anbieten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.