Rathausführung für Stadträt*innen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 10.9.2019
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 10.9.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zu Beginn der neuen Amtsperiode werden in Kooperation mit München Tourismus Führungen durch das Neue Rathaus angeboten, zu denen sich die Stadträt*innen kostenlos anmelden können. Die Führung bietet Einblicke in architektonische und historische Details des Gebäudes sowie die Münchner Stadtgeschichte. Die Stadträt*innen werden rechtzeitig über die Termine informiert.
Ich bitte von obigen Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist