Das Sozialreferat begrüßt die Ankündigung der Staatsregierung, über eine Bundesratsinitiative Mieter künftig effektiver vor überteuerten Mieten zu schützen. Der gestrigen Ankündigung der Staatsregierung ist zu entnehmen, dass Vermieter bei „Wuchermieten“ leichter belangt werden können. Zudem soll der Bußgeldrahmen erhöht werden.
Dazu erklärt Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Damit kommt endlich eine Entwicklung in Gang, die von der Landeshauptstadt München schon seit langer Zeit gefordert wird, aber daran scheiterte, dass der Bundesgesetzgeber trotz mehrerer Mietrechtsreformen keinen Handlungsbedarf sah. Auch die beabsichtigte Erhöhung des Bußgeldrahmens von bislang 50.000 Euro auf 100.000 Euro ist zu begrüßen. Diese hat aber nach meiner Überzeugung nur dann eine abschreckende Wirkung, wenn die Mieter nicht mehr die Beweislast tragen, dass ein Mietwucher vorliegt“.
Darüber hinaus verweist das Sozialreferat auf die ebenfalls bereits mehrfach formulierte Forderung an den bayerischen Gesetzgeber, wieder ein Wohnungsaufsichtsgesetz zu erlassen. Das Bayerische Wohnungsaufsichtsgesetz wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.
Schiwy: „Gerade im Hinblick auf immer wieder bekannt werdende prekäre Wohnverhältnisse in der Landeshauptstadt, in denen die Notlage von Wohnungssuchenden von skrupellosen Vermietern ausgenützt wird, fehlt eine Rechtsgrundlage, mit der die Kommune menschenwürdige Wohnverhältnisse sicherstellen kann. Deswegen fordere ich den bayerischen Gesetzgeber erneut auf, seine ablehnende Haltung gegenüber einem Neuerlass eines Wohnungsaufsichtsgesetzes aufzugeben“.
Mieterinnen und Mieter, die sich zum Thema Mietpreisüberhöhung beraten lassen wollen, können einen Termin in der städtischen Beratungsstelle in Miet- und Wohnungsfragen telefonisch unter 233-40200 vereinbaren. Die kostenlose Serviceeinrichtung der Landeshauptstadt München befindet sich im Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 8 auf Zimmer 238. Notwendige Unterlagen sind zum Beratungsgespräch bitte mitzubringen.