Zeitnahe Einführung mehrsprachiger und inklusiver Elternbriefe des Stadtjugendamts – Gesellschaftlicher Vielfalt Münchens gerecht werden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 5.3.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen:
„1. Das Stadtjugendamt wird dazu aufgefordert, im Rahmen einer zeitnahen Neukonzeption das Elternbriefangebot um Übersetzungen für die fünf größten Gruppen von Münchner Bürgerinnen und Bürgern mit nichtdeutschsprachigem Migrationshintergrund und Hauptwohnsitz in München zu erweitern.
2. Das auf diese Weise angepasste Elternbriefangebot wird der oben genannten Zielgruppe wie gehabt regelmäßig sowohl digital als auch postalisch zugestellt. Auch die Informationshomepage des Jugendamtes wird entsprechend angepasst und die Dokumente auf Dauer digital zugänglich gemacht.
3. Zudem erarbeitet das Stadtjugendamt ein Konzept, wie alle weiteren Bevölkerungsgruppen mit nichtdeutschsprachigem Migrationshintergrund ausreichend über die Inhalte des Elternbriefes informiert werden können. Hierbei werden auch alle Bürgerinnen und Bürger mit nichtdeutschsprachi- gem Migrationshintergrund ohne Erstwohnsitz in München einmalig postalisch und digital über die Möglichkeit des zahlungspflichtigen Erwerbs von Informationsmaterial informiert.
4. Sämtliche aktuellen und zukünftigen Ausgaben des Elternbriefangebots, deren postalische und digitale Übermittlung sowie die eigentlichen Inhalte werden hinsichtlich Barrierefreiheit und Inklusion evaluiert und dementsprechend konzeptionell angepasst.“
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 5.3.2019 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:Die Münchner Elternbriefe der Landeshauptstadt München sind eine freiwillige und bürgernahe Leistung und wurden vor über 50 Jahren vom Stadtrat beschlossen.
Eine fachlich-inhaltliche Überarbeitung der Münchner Elternbriefe findet aktuell statt. Die Finanzierung hierfür erfolgt aus dem Budget.
Die Elternbriefe werden regelmäßig postalisch und nach Wunsch auch per E-Mail versendet.
Eine generelle digitale Zugänglichkeit des Elternbriefangebots ist bereits gegeben. Diese sind über die Homepage des Stadtjugendamtes (https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Beratungsstellen-und-Elternbriefe/Elternbriefe.html) online lesbar und können als PDF heruntergeladen werden.
Die Elternbriefe sind inhaltlich so verfasst, dass sie sich an Eltern wenden, die ihren Lebensmittelpunkt in München haben. Sie beinhalten neben vielfältigen Erziehungshinweisen, Informationen und Adressen, die sich ganz speziell auf die Angebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in der Landeshauptstadt München beziehen. Insbesondere werden hier zahlreiche Hinweise zu Angeboten der Landeshauptstadt München aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Bildung, Gesundheitswesen u.a. gegeben.
Ein Versand der Münchner Elternbriefe an Eltern, die ihren Erstwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt nicht in München haben, erscheint demnach als wenig zielführend und wird vom Sozialreferat/Stadtjugendamt nicht befürwortet.
Eine Übersetzung der Elternbriefe für die vier größten Bevölkerungsgruppen Münchner Bürgerinnen und Bürger mit nichtdeutschsprachigem Migrationshintergrund und Hauptwohnsitz in München sowie in leichte Sprache, wird aus fachlich-inhaltlicher Sicht vom Sozialreferat/Stadtjugendamt unterstützt und weiter verfolgt.
Die aktuell stattfindende fachlich-inhaltliche Überarbeitung der Elternbriefe wird voraussichtlich 2023 abgeschlossen sein. Dann werden die aktuellsten Migrationszahlen recherchiert, um eine Auswahl der jeweiligen Sprachen für die Übersetzungen zu treffen. So kann auch jetzt noch nicht vorhersehbaren Veränderungen Rechnung getragen werden.
Die aktuell stattfindende fachlich-inhaltliche Überarbeitung der Elternbriefe schließt auch das Thema Inklusion mit ein. Die Finanzierung hierfür erfolgt aus dem Budget.Zur Gewährleistung einer barrierefreien Übermittlung und Bereitstellung der Elternbriefe plant das Sozialreferat/Stadtjugendamt nach abgeschlossener inhaltlicher Überarbeitung diese auch in leichte Sprache übersetzen zu lassen und zudem als barrierefreie PDFs online zu Verfügung zu stellen. Im Sinne der städtischen Haltung in Bezug auf Inklusion wird dies als wichtig und sinnvoll erachtet.
Nach Abschluss der Überarbeitung werden die Gesamtkosten für die Übersetzungen und für die Überarbeitung der Elternbriefe hinsichtlich Barrierefreiheit kalkuliert und eine entsprechende Stadtratsvorlage in die Wege geleitet.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.