Ausweitung der Rettungswachen im Münchner Stadtgebiet
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gerhard Mayer, Christian Vorländer (SPD-Fraktion), Sabine Bär, Sebastian Schall (CSU-Fraktion), Anna Hanusch (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Thomas Ranft (damals FDP – mut Stadtratsfraktion) vom 4.9.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrem Antrag haben Sie Folgendes gefordert:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo sich Liegenschaften im Eigentum der Stadt befinden, die für die Einrichtung von Rettungswachen geeignet sind und inwiefern diese an den Rettungszweckverband oder auch direkt an eine Rettungsdienstorganisation vermietet werden können.
Sollten sich nicht ausreichend geeignete Liegenschaften im Eigentum der Stadt finden lassen, ist eine Anmietung oder ein Ankauf verfügbarer Liegenschaften anderer Eigentümer zu eruieren. Begründung:
Das Bayer. Rettungsdienstgesetz und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen verpflichten die Auftraggeber rettungsdienstliche Leistungen, Rettungswachen so einzurichten, dass in einer Frist von maximal 10 Minuten lebensrettende Hilfe geleistet werden kann. Jedoch hat sich der Rettungsdienst in München in den vergangenen Jahren rasant entwickelt, sodass die steigenden Einsatzzahlen mehr Rettungs- wachen erfordern, welche auf dem gesamten Stadtgebiet verteilt sind. An Hand einer Studie des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement lässt sich feststellen, dass im Laufe der nächsten Jahre bis 2025 bzw. bis 2035 im Norden/Nordwesten der Stadt zwei neue Standorte erforderlich sind. Zusätzlich ist im Westen, Südwesten und im Südosten jeweils ein Standort notwendig.
Nur durch Ausweitung der Rettungswachen kann gewährleistet werden, dass auch künftig die Bürgerinnen und Bürger Münchens bei medizinischen Notfällen und lebensbedrohlichen Ereignissen zeitgerecht eine entsprechende medizinische Hilfe erhalten und die im Rettungsdienst staatlich vorgegebenen Hilfsfristen eingehalten werden können.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, nämlich die Ausweitung der Rettungswachen im Münchner Stadtgebiet. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschOdem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.9.2018 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Bedarfsplanung im Rettungsdienst Bayern erfolgt ausschließlich vom Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement der LMU München. Dieses legt in den sogenannten Trend- und Strukturanalysen den Bedarf an Rettungswachen und Standorten für die einzelnen Rettungsdienstbereiche in Bayern fest. Dabei erfolgt u.a. auch die Einteilung des Stadtgebietes München in Versorgungsbereiche. Diese Versorgungsbereiche werden, unter Berücksichtigung der geographischen und demographischen Gegebenheiten und Entwicklungen angelegt.
Nach einer mehrfachen Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes zwischen den Jahren 2008 und 2012 wurde der Begriff „Hilfsfrist von zwölf Minuten“ auf den Begriff „Fahrzeit von zwölf Minuten“ geändert. In dem aktuell gültigen Gesetz und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen ist dieser Passus „Fahrzeit von zwölf Minuten“ zusätzlich noch um den Erreichungsgrad von 80% ergänzt worden. Mit diesen Vorgaben werden die rettungsdienstlichen Gutachten des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement erstellt. Aktuell liegt der Erreichungsgrad im Rettungsdienstbereich München bei 97%.
Die letzte Begutachtung des Rettungsdienstes in München fand im Jahr 2016 statt und die nächste, turnusmäßige Betrachtung wurde frühestens für das Jahr 2022 avisiert. Da dem Rettungszweckverband München eine derartig lange Zeitspanne für einen aufstrebenden Ballungsraum nicht ausreichend erschien, wurde im April 2019 eine neue Detailanalyse beauf tragt, welche allerdings aus den eigenen Haushaltsmitteln bestritten werden muss. Das Ergebnis dieses Gutachtens wurde uns für den November 2019 angekündigt.
Unabhängig davon steht der Rettungszweckverband ständig mit dem Kommunalreferat in Verbindung und wird über alle städtischen Bauvorhaben, mit der Möglichkeit zum Einbinden einer Rettungswache, unterrichtet. Bei der Branddirektion wurde ebenfalls für alle neu zu errichtenden Feuerwachen in Laim, Aubing, Allach und Feldmoching der Bedarf zu einer Implementierung einer Rettungswache angemeldet. Hierzu hat uns die Branddirektion bereits einen positiven Bescheid zukommen lassen und wird die Bauplanungen entsprechend umsetzen.Zwischenzeitlich stehen wir auch mit der MRG-GmbH, welche die Bauprojekte der München Klinik leitet, in Verbindung, um auch bei den Neubauten und Modernisierungen an den Klinikstandorten die Räumlichkeiten für eine Rettungswache einzubringen. In der Messestadt Riem wird im Jahr 2022, nach dem priorisierten Bau einer Schule, der Neubau einer Rettungswache erfolgen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.