Bayerischen Koalitionsvertrag für München umsetzen I: Ausbau der Betreuungsplätze Bayerischen Koalitionsvertrag für München umsetzen IV: Unterstützung für eine Betreuung auf höchstem qualitativen Niveau
Anfragen Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 5.12.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre zwei Anfragen vom 5.12.2018 nehme ich Bezug.
Für die gewährten Fristverlängerungen bedanke ich mich. Zum Sachverhalt, der Ihren Anfragen zugrunde liegt, schildern Sie Folgendes:
„Im bayerischen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 – 2023 wurde die Schaffung von 42.000 neuen Betreuungsplätzen bis 2023 für Kinder von null bis sechs Jahren vereinbart.“
Zudem „spricht sich der Vertrag für flexibel abgestimmte Betreuungsangebote auf höchstem qualitativen Niveau aus. Während die Stadt München mit der Münchner Förderformel (MFF) bislang pro Jahr zusätzlich fast 160 Millionen Euro – und das freiwillig über die gesetzliche Förderung hinaus – in die Qualität der Kindertagesbetreuung investiert, hat sich der Freistaat bis jetzt hier zurückgehalten.
Die Stadt München verbessert mit der MFF die Bildungschancen der Kin- der, gleicht soziale Nachteile aus, fördert die Zukunftsperspektiven und sorgt für Integration sowie Inklusion.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen haben wir das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) um Beantwortung gebeten. Die entsprechenden Antworten sind im Folgenden zitiert.
Bayerischen Koalitionsvertrag für München umsetzen I: Ausbau der Betreuungsplätze
Frage 1 und 2:
Welche Flächen des Freistaats Bayern im Münchner Stadtgebiet werden hierfür eingesetzt?
Wie viele zusätzliche Betreuungsplätze können so geschaffen werden?
Antwort:
Die Ankündigung im Koalitionsvertrag betrifft ausschließlich die In-Aussichtsstellung von Investitionskostenzuschüssen.
Frage 3:
Wie viele der insgesamt 2.000 zusätzlichen Tagespflegepersonen sollen in München finanziert werden?
Antwort:
Bezüglich der angestrebten 2.000 zusätzlichen Tagespflegepersonen kann derzeit keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, wie viele Stellen davon auf die Stadt München entfallen, weil die Planungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Kommunen werden im Rahmen des Verfahrens zum „Gute-Kita-Gesetz“ eingebunden.“
Frage 4:
Wie hoch wird die Zulage für Gebiete mit sehr hohen Lebenshaltungskosten (hier: München) sein?
Antwort:
Zum Vorschlag einer staatlichen Zahlung einer Zulage ist noch keine Entscheidung getroffen. Zunächst soll dieser Vorschlag geprüft werden. Damit kann auch keine Aussage zu einer etwaigen Höhe der Zulage getroffen werden.
Frage 5:
Welche Möglichkeiten zur Höherqualifizierung von Quereinsteigern werden geschaffen?
Antwort:
In Bezug auf die Möglichkeit der Höherqualifizierung von Quereinsteigern hat der Freistaat Bayern einiges unternommen, um das Berufsbild noch attraktiver zu gestalten. So handelt es sich bei der neuen Weiterbildung zur „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ um ein Pilotprojekt zur Qualifizierung von beruflichen Quereinsteiger/innen. Diesbezüglich sind drei Kurse im Januar 2018 gestartet. Ob und in welcher Form eine Fortführung des Projektes stattfindet, steht im Moment noch nicht final fest. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Absolvierung der sogenannten Externenprüfung zum/zur „Staatlich geprüften Kinderpfleger/in“ an einer Berufsfachschule für Kinderpflege. Ferner kann über die Externenprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik der Berufsabschluss des „Staatlich anerkannten Erziehers“ der „staatlich anerkannten Erzieherin“ erworben werden. Der Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ ermöglicht zudem eine in der Regel dreijährigeErzieherausbildung mit wechselnden Praxis- und Theoriephasen sowie der Zahlung von Ausbildungsvergütung.
Bayerischen Koalitionsvertrag für München umsetzen IV: Unterstützung für eine Betreuung auf höchstem qualitativen Niveau
Frage 1:
Wie setzt der Freistaat das höchste qualitative Niveau um?
Antwort:
Der Freistaat Bayern refinanziert die Kommunen im Bereich der Kindertagesbetreuung mit Landesmitteln in enorm hohen Ausmaß. Dies hat in den letzten Jahren zu einer spürbaren Qualitätssteigerung in den einzelnen Einrichtungen geführt und spiegelt sich in der allgemeinen Zufriedenheit der Eltern wider. Nichtsdestotrotz ist der Freistaat Bayern ständig bemüht, die bereits bestehende hohe Qualität in den Einrichtungen weiter zu verbessern. So ist neben dem Projekt „Tagespflege 2000“ und dem angestrebten „Leitungs- und Verwaltungsbonus“ insbesondere die pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) zu nennen.
Frage 2 und 3:
Welche zusätzlichen qualitätsverbessernden Maßnahmen wird der Frei- staat mit welchen Mitteln künftig bezuschussen? Welche weiteren Maßnahmen werden in München umgesetzt?
Antwort:
Leitungs- und Verwaltungsbonus an Münchner Kita-Träger
Es kann derzeit noch nicht gesagt werden, wann der Leitungs- und Verwaltungsbonus an Münchner Kita-Träger erstmals ausgezahlt werden wird. Dies hängt unter anderem von den Verhandlungen der Länder mit dem Bund im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ ab und davon, ab wann der Bund die Mittel auszahlt.
Finanzielle Entlastung für Kommunen und Träger
In Bezug auf die Beitragsentlastung gilt, dass für Kindergartenkinder der Beitragszuschuss an die jeweiligen Träger der Einrichtung gezahlt wird. Insofern ändert sich diesbezüglich an der bereits bestehenden Verwaltungspraxis nichts. Für Kinder ab Erreichen des zweiten Lebensjahres bis zum Eintritt in den Kindergarten ist dagegen vorgesehen, dass die Geldmittel unmittelbar an die Eltern ausgezahlt werden. Die genaue Umsetzung der Auszahlungspraxis im Bereich der Kinder unter drei Jahren wird derzeit erarbeitet. Nachdem für die Beitragsentlastung im Kleinkindbereich eineEinkommensgrenze gelten soll, scheidet eine Auszahlung über das KiBiG. web grundsätzlich aus.
Die geplante Beitragsentlastung im Bereich der Kindergärten benachteiligt nicht solche Kommunen, die bereits jetzt eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung zugunsten der Eltern beschlossen haben. Denn anders als nach geltender Rechtslage sollen zukünftig alle Einrichtungsträger gleichermaßen gefördert werden, unabhängig davon, ob die Kommune bereits selbst eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung praktiziert.
Schutz vor besonders hohen Kitagebühren in privaten Einrichtungen Der Freistaat Bayern beabsichtigt nicht, im BayKiBiG eine Gebührenobergrenze zu schaffen, um Eltern vor besonders hohen Kitagebühren in privaten Einrichtungen zu schützen. Ein solches Vorgehen wäre – wenn überhaupt – nur förderrechtlich denkbar. Denn eine fixe Gebührenobergrenze in der Form einzuführen, dass diese seitens der Träger per se nicht überschritten werden dürfte, ist bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen (Privat- autonomie im Bereich der Vertragsausgestaltung) unmöglich. Aber auch der förderrechtliche Ansatz stößt auf erhebliche Bedenken. Denn sobald der jeweilige Träger der Einrichtung die Gebührenobergrenze überschreiten würde, erhielte er gar keine Förderung mehr. Konsequenz eines solchen Vorgehens wäre dann aber, dass entweder der jeweilige Träger mangels Gegenfinanzierung schließen müsste, was mit dem kommunalen Gebot der Bereitstellung genügender Betreuungsplätze in Konflikt geriete, oder dass die fehlende Gegenfinanzierung auf die Eltern abgewälzt würde und diese noch weitaus höhere Beiträge zu entrichten hätten. Der beabsichtigte Schutz der Eltern wäre so aber in sein Gegenteil verkehrt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.