Ausländische Tatverdächtige in städtischen Wohnungen und Unterkünften?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 13.6.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 13.6.2019 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Unter dem Titel ‚Organisierte Kriminalität: Münchner Polizei gelingen mehrere Erfolge‘ berichtete die ‚Süddeutsche Zeitung‘ in ihrer Ausgabe vom 11.6. über den anhaltenden Kampf der Münchner Polizei gegen die zahlreichen Facetten importierter Kriminalität. Von georgischen Einbrecher- banden ist in dem Bericht ebenso die Rede wie von türkischen Betrügern, albanischen Drogenschmugglern, rumänischen Trickdieben, Autoknackern aus Holland und Geldwäschern aus Kalabrien. Der Leser vermag sich dem Eindruck nur schwer verschließen, daß München inzwischen ein Mekka für Verbrecher aus aller Welt ist. Auch die SZ muß mit Blick auf das Münchner Kriminalitätsgeschehen einräumen ‚72,7 Prozent der Tatverdächtigen waren Nichtdeutsche (…).‘ (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/drogenverbrechen-kriminalitaet-1.4482788; zuletzt aufgerufen: 12.6.2019, 20 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Offensichtlich erfolgt eine massive Anreise auswärtiger bzw. ausländischer Krimineller nach München zum Zweck der Begehung von Straftaten. Grundsätzlich: wie beabsichtigt die LHM die Bürger besser zu schützen?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München arbeitet eng mit den staatlichen Sicherheitsbehörden zusammen, um das bekannt hohe Sicherheitsniveau in München zu gewährleisten. Hierbei wird durch die Landeshauptstadt München eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die zur Erhaltung und Verbesserung des Sicherheitsniveaus beitragen.
Frage 2:
In welchem Umfang erfolgten Razzien bzw. Verhaftungen im Kontext „zu- gereister“ Kriminalität auch in städtischen Wohnungen/Wohnanlagen oder (Not-)Unterkünften (z.B. Asylbewerberunterkünfte, Wohnungslosenunterkünfte)? Mit welchem Ergebnis (z.B. Drogenfunde, Waffen, Verhaftungen, Sicherstellung von Hehlerware, Bargeld)?
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat liegen hierzu keine Zahlen vor.
Frage 3:
Drogenkonsum oder das Vorhalten von Drogen kann die Aufkündigung eines Mietverhältnisses begründen. In welchem Umfang erfolgten vonseiten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Kündigungen bzw. Beendi- gungen des Nutzungsverhältnisses wegen Drogendelikten, die von zuge- reisten ausländischen Tatverdächtigen begangen wurden?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte mit, dass bei der GWG München mbH und der GEWOFAG Holding GmbH hierzu keine Zahlen vorliegen.
Frage 4:
Wird bei der Vermietung städtischer Wohnungen ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt bzw. ist dies künftig geplant?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte mit, dass die GWG München mbH und die GEWOFAG Holding GmbH kein Führungszeugnis
verlangen und dies auch in Zukunft nicht geplant ist.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Erhebung von Daten zu Vorstrafen zum Abschluss eines Mietverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich und damit aus datenschutzrechtlichen Erwägungen unzulässig ist.