Feuer in der U-Bahn?
Anfrage Stadtrat Thomas Ranft (damals FDP – mut Stadtratsfraktion) vom 4.9.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 4.9.2019 führten Sie als Begründung aus:
„Am Montag, den 2. September 2019 kam es bei der U2 zwischen Harthof und Dülferstraße zu einem großen Feuerwehreinsatz, bei dem ca. 100 Fahrgäste aus der U-Bahn in Sicherheit gebracht werden mussten. Etwa 60 Feuerwehrleute waren bei der Brandbekämpfung im Einsatz und begleiteten ca. hundert Fahrgäste durch den 150 Meter Tunnel in Sicherheit. Der Zugverkehr war für zirka drei Stunden gesperrt.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welcher U-Bahn-Zugtyp war am Montag, den 2.9.2019 bei dem Brand-Unfall im Einsatz?
Antwort der SWM/MVG:
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen U-Bahn Zug vom Typ C1, der für die MVG seit etwa 20 Jahren im Einsatz ist.
Frage 2:
Ist bei diesem Zugtyp in der Vergangenheit ein ähnlicher Schaden vorgekommen?
Antwort der SWM/MVG:
Ein ähnlicher Schaden ist bisher nicht vorgekommen. Es handelt sich um ein vollkommen neues Schadensbild.
Frage 3:
War die Ursache für den Blitz ein Kontaktproblem am Stromleiter?
Antwort der SWM/MVG:
Ein Kontaktproblem am Stromleiter bestand zu keiner Zeit. Ursache war vielmehr ein abgerissenes Kabel der Hauptstromzuführung, welche zwischen Wagenkasten und Drehgestell eine Schnittstelle aufweist.
Frage 4:
Trifft es zu, dass ein beschädigtes Gummi-Bauteil deshalb zu schmoren begann?
Antwort der SWM/MVG:
Durch den Funkenflug wurde der Luftfederbalg angesengt. Das Anschmoren des Gummis führte zur Rauchentwicklung.
Frage 5:
Welche Maßnahmen werden getroffen, um solche Schäden künftig zu ver- meiden?
Antwort der SWM/MVG:
Das Ereignis wird derzeit eingehend analysiert. Die Technische Aufsichtsbehörde für den Schienenverkehr (TAB) wurde von Anfang an aktiv durch die SWM informiert und eingebunden. Am 4.9.2019 wurde in der Technischen Basis der U-Bahn eine gemeinsame Begutachtung am Fahrzeug durchgeführt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand zeichnet sich – vorbehaltlich der Zustimmung der TAB – eine relativ einfach zu realisierende Lösungsmöglichkeit ab, die derartige Vorfälle zukünftig verhindern würde: Statt der Verbindung zweier Kabel über die vorstehend aufgeführte Schnittstelle könnte künftig ein durchgehendes Kabel verbaut bzw. nachgerüstet werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gemäß den obigen Ausführungen der MVG zufriedenstellend beantworten konnte.