Die Fahrradflotte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus ist durch drei E-Scooter zu ergänzen
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 3.4.2019
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 3.4.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Wie die Auswertung des „Fahrtenbuchs“ (hier wird jede Ausleihe von Rädern u.a. mit Datum, Uhrzeit der Ausleihe bzw. Rückgabe vermerkt) zeigt, sind am Standort Rathaus regelmäßig ausreichend Fahrräder vorhanden. Betrachtet man nur die drei vorhandenen Pedelecs, die im Juli 2018 beschafft wurden und gerne/bevorzugt ausgeliehen werden, stand in den letzten 12 Monaten lediglich an fünf Tagen stundenweise kein Pedelec, jedoch „normale“ Räder zur Verfügung.
Bei der Auswertung des Fahrtenbuchs wurde zudem festgestellt, dass insbesondere Pedelecs nicht immer nach Ende des Dienstgeschäftes noch am selben Tag zurückgegeben wurden und damit die Verfügbarkeit der Räder unnötig eingeschränkt wird. Diesbezüglich werden alle Nutzerinnen und Nutzer nochmals entsprechend informiert. Die Verfügbarkeit wird hierdurch erhöht.
Die Geschäftsleitung des Direktoriums wird das Ausleihen der Räder am Standort Rathaus künftig weiter beobachten und die Flotte bei Bedarf erweitern.
Nachdem zwischenzeitlich am 15.6.2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft getretenen ist, kann die Fahrradflotte am Standort Rathaus grundsätzlich auch durch die Anschaffung von E-Scootern erweitert werden.
Wie der Presse zu entnehmen ist, gab es seit der Zulassung Mitte Juli in Deutschland jedoch bereits mehrere teils schwere Unfälle mit E-Scootern. Im Vordergrund der Beurteilung muss stets die Sicherheit der städtischenBeschäftigten stehen. Diese ist aus Sicht der Verwaltung mit der vorhandenen und ggf. noch zu erweiternden städtischen Fahrrad-/Pedelecflotte in deutlich höherem Maße gegeben.
Um dennoch neue Mobilitätsmöglichkeiten anzubieten, habe ich das Direktorium beauftragt, die Anschaffung von drei E-Scootern in die Wege zu leiten und die erforderlichen Maßnahmen bzgl. Sicherheit mit dem Fachdienst für Arbeitssicherheit abzustimmen.
Über die Erfahrungen (Ausleihhäufigkeit, Probleme im Betrieb, ggf. Unfallhäufigkeit) werde ich mir nach einem Jahr berichten lassen.
Ich gehe davon aus, dass der Antrag damit als erledigt gelten darf.