Radwegsicherheit XVIII: Sicherheitslippen in Trambahnschienen an
Gefahrenstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 23.11.2018
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem Antrag haben Sie die Stadtverwaltung aufgefordert, an Kreuzungen und Verkehrsstellen, an denen Radfahrerinnen und Radfahrer gezwungen sind, Trambahnschienen zu queren, sogenannte Sicherheitsgummiprofile anzubringen.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Ausstattung der Trambahnüberquerung fällt jedoch in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Ihr Einverständnis vorausgesetzt wird der Antrag daher im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben hierzu die Stadtwerke München GmbH (SWM) um Stellung-
nahme gebeten, die Folgendes mitgeteilt hat:
„Die allgemeine Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer liegt uns am Herzen. Deswegen haben wir uns mit dem System in Zürich näher auseinandergesetzt und festgestellt, dass es sich immer noch in Erprobung befindet. Der erste Testeinsatz war noch nicht zielführend.
Wir werden die technische Entwicklung mit großem Interesse weiter beobachten und das System, wenn es sowohl wirtschaftlich zu betreiben ist, als auch technisch zugelassen wird, entsprechend für den Einsatz bei unseren Randbedingungen und unserem Netz prüfen. Das Vorhandensein einer Zulassung in der Schweiz ermöglicht nicht automatisch deren Übernahme in die Bundesrepublik Deutschland. Diese ist gegebenenfalls zu beantragen.“
Auch das Kreisverwaltungsreferat schließt sich den Ausführungen der SWM an.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag hiermit vorerst beantwortet ist und als erledigt gelten darf.