U 5 bis nach Freiham – jetzt voranbringen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 10.7.2019
Sie haben am 10.7.2019 Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen, dass die LHM unverzüglich die U5 nach Freiham auf den Weg bringt und dabei parallel eine Mitfinanzierung außerhalb der standardisierten Bewertung durch Bund und Land sicherstellt.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 10.7.2019 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 23.1.2019 („Weitere U-Bahn-Planung in der Landeshauptstadt München“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12213) wurde die Verlängerung der U 5-West zwischen Pasing und Freiham-Zentrum in den Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München aufgenommen.
Dabei wurde das Baureferat beauftragt, die Vorplanung für eine Verlängerung der U 5-West zu einem möglichen Streckenende an einem zukünftigen U-Bahnhof Freiham-Zentrum inklusive einer Wende- und Abstellanlage zu erstellen. Der spätere Weiterbau in Richtung Germering ist dabei in der Planung offen zu halten. Die Streckenverlängerung beginnt an dem bereits in der Genehmigungsplanung befindlichen U-Bahnhof in Pasing und beinhaltet die U-Bahnhöfe Westkreuz, Radolfzeller Straße, Riesenburgstraße und Freiham-Zentrum.
Im Zusammenhang mit der Vorplanung der Streckenverlängerung sind darüber hinaus unter Beachtung der möglichen Zeitfenster in der Realisierung Lösungsvorschläge für eine mögliche Vorhaltemaßnahme für einen U-Bahnhof Freiham-Zentrum zu erarbeiten, deren Realisierung bereits ca. 2021/2022 und somit vor Beginn der ersten Hochbaumaßnahmen erfolgen könnte. Auch die Ausbildung des Autobahnanschlusses bzw. der Autobahnanbindung an die BAB A 99 sowie die Herstellung des Landschaftsparks könnte bei kurzfristiger Vorabherstellung einer „Hülle“ für den U-Bahnhof unabhängig weiter verfolgt werden.
Die Planungen zu der Vorhaltemaßnahme sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Gemäß Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern ist ein Planfeststellungsverfahren für eine solche Vorhaltemaßnahme weder notwendig noch möglich.
Herr Oberbürgermeister Reiter hatte sich anlässlich der weiteren Planungen im Zusammenhang mit der Vorhaltemaßnahme zur U 9 am Haupt-
bahnhof mit Schreiben vom 24.1.2019 sowohl an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesministerium der Finanzen als auch mit Schreiben vom 22.2.2019 an das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gewandt und darauf hingewiesen, dass entsprechende Vorwegmaßnahmen nur in Betracht kommen, wenn zu einem
späteren Zeitpunkt eine Förderung in Aussicht gestellt werden könne. In diesem Zusammenhang fand dann im April dieses Jahres ein Spitzengespräch mit Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie der Landeshauptstadt München (Herr Oberbürgermeister Reiter) statt. In Folge dieses Termins wurde der Landeshauptstadt München mit Schreiben von Herrn Bundesverkehrsminister Scheuer vom 2.7.2019 zugesagt, für große ÖPNV-Projekte in Ballungszentren einen größeren Spielraum schaffen zu wollen, was die standardisierte Bewertung und deren Auswirkung auf die bereitgestellten Fördergelder angeht. Im Rahmen einer Neufassung des GVFG, die seitens des Bundes derzeit vorbereitet wird, sollen neue Regelungen in diesem Sinne aufgenommen werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Ministeriums der Finanzen die angekündigte Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht wird und somit grundsätzlich auch für die U 5-Verlängerung entsprechende Bundesmittel beantragt werden können.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.