Landshuter Allee-Tunnel realisieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 9.7.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 9.7.2019 Folgendes beantragt: „Dem Stadtrat wird noch in diesem Jahr ein konkreter Beschluss inklusive Zeitplan und beabsichtigtem Starttermin zum Bau des Landshuter Allee-Tunnels vorgelegt.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten. Zu Ihrem Antrag vom 9.7.2019 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
In der Sitzung des Bauausschusses am 3.7.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11750) hat das Baureferat den aktuellen Stand der Vorplanung vorgestellt. Zugleich wurde dargestellt, dass im Bereich des Südportals, also entlang der Landshuter Allee, zwischen der Schlörstraße und der Arnulfstraße, trotz des Tunnels die zulässigen Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Das Baureferat wurde daher mit der Beschlussfassung beauftragt, „im Benehmen mit den fachlich beteiligten Referaten sowie der Münchner Stadtentwässerung für den Bereich südlich der Nymphenburger Straße gemäß Ziffer 4.1 des Vortrages Lösungen zur Verbesserung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung zu erarbeiten durch
-Einhausung der Aus- und Einfahrtsrampen in Verbindung mit der Auffahrt zur Donnersbergerbrücke bzw.
-Verlängerung des Tunnels unter der Arnulfstraße hindurch nach Süden.“
Damit ist aber auch, wie in der Sitzungsvorlage des Bauausschusses vom 3.7.2018 dargelegt, ein Eingriff in die Donnersbergerbrücke verbunden. Daher wurde das Baureferat zudem beauftragt, „den Instandsetzungsbedarf für die Donnersbergerbrücke zu ermitteln und Instandsetzungskonzepte einschließlich eventueller Teilerneuerungen mit Verkehrsführungskonzepten zu entwickeln.“
Es ist zu berücksichtigen, dass die Untersuchungen zur Einhausung und zur Verlängerung des Tunnels unter der Arnulfstraße hindurch zwei eigenständige Varianten sind, für die daher eigene Gutachten (u.a. Immissions- und Lüftungsgutachten), Sicherheitsbetrachtungen und Verkehrsführungskonzepte zu erstellen sind. Bei der Tunnelverlängerung unter der Arnulfstraße hindurch müsste, wie im Beschluss vom 3.7.2018 dargestellt,zudem auch die Kanalplanung im gesamten Untersuchungsgebiet geändert werden.
Parallel hierzu sind für die Donnersbergerbrücke ein Gutachten zur Instandsetzung bzw. Teilerneuerung und die dazugehörigen Verkehrsführungskonzepte zu erstellen. Die Verkehrsführungskonzepte können jedoch erst entwickelt werden, wenn der genaue Umfang der Instandsetzung bzw. der Erneuerung feststeht. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Straßenbahn in der Arnulfstraße mit einzubeziehen.
Bei den Überlegungen zur Instandsetzung bzw. zur Erneuerung der Donnersbergerbrücke sind die Belange der Deutschen Bahn AG (DB) zu berücksichtigen. Hierzu sind umfangreiche Abstimmungen mit der DB erforderlich, die bereits laufen. Mit Schreiben vom 11.12.2018 hat uns die DB mitgeteilt, dass bei einem Neubau der Donnersbergerbrücke eine den heutigen Anforderungen entsprechende, regelkonforme Durchfahrtshöhe gefordert wird. Dies hat zur Folge, dass bei allen Varianten, die einen Neubau der Donnersbergerbrücke im Gleisbereich zur Folge haben, die Gradiente (Höhenlage) der Brücke angepasst werden muss. Dies wiederum hat u.a. Auswirkungen auf die Längsneigung der Geh- und Radwege (Stichwort Barrierefreiheit) und den Anschluss der Donnersbergerbrücke an den S-Bahnhof.
Nach Abschluss der Untersuchungen für die beiden Varianten „Einhausung“ und „Tunnelverlängerung“ und Vorliegen der Gutachten für die Donnersbergerbrücke sind die Kosten aller möglichen Varianten zu ermitteln. Die Ergebnisse werden dann im Rahmen eines Variantenvergleichs dargestellt.
Das Baureferat hat mit der Bearbeitung der Aufträge aus der Sitzung des Bauausschusses vom 3.7.2018 unverzüglich begonnen. Aufgrund des oben dargestellten Umfangs der erforderlichen Arbeiten sind diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, weshalb auch deren Auswirkungen (u.a. Baubarkeit, Luftschadstoffe, Verkehrsauswirkungen, Kosten) noch nicht abschließend beurteilt werden können. Für ein derart komplexes Vorhaben kann Baurecht nur auf Basis einer fundierten, rechtssicheren Planung mit ganzheitlicher Abwägung erlangt werden, was einen entsprechenden Zeitaufwand erfordert.
Ein konkreter Beschluss inklusive Zeitplan und beabsichtigtem Starttermin zum Bau des Tunnels noch in diesem Jahr, wie von Ihnen gewünscht, ist deshalb leider nicht möglich. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass dielaufenden Stadtratsaufträge vom Baureferat mit Hochdruck bearbeitet werden. Sobald die beauftragten Untersuchungen abgeschlossen sind – voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 – wird das Baureferat den Stadtrat über die Ergebnisse informieren und die nächsten Schritte zum weiteren Vorgehen vorschlagen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.