Mehr Wildnis auf Spielplätzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Sabine Krieger, Angelika Pilz-Strasser und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 4.7.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 4.7.2019 Folgendes beantragt:
„Die LH München achtet bei Neubau und Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen auf eine naturnahe Gestaltung. Statt vieler Spielgeräte werden die Spielbereiche ganz als Naturspielplatz oder einzelne größere Bereiche naturnah zum Fühlen, Riechen, Beobachten und Matschen gestaltet.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.7.2019 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Öffentliche Kinderspielplätze der Landeshauptstadt München werden grundsätzlich unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie des zuständigen Bezirksausschusses gestaltet. Dazu werden seit vielen Jahren intensive Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Bei den zukünftigen Gestaltungen von Spielplätzen im Rahmen einer Neuplanung oder einer umfangreichen Sanierung wird die Möglichkeit einer Ausbildung als Naturspielplatz bzw. einer naturnahen Gestaltung ausdrücklich als Thema im Beteiligungsverfahren aufgenommen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat mitgezeichnet und um folgende Ergänzung gebeten:
„Auch zu dieser Themenstellung finden die Handlungs- und Planungsempfehlungen zu gendergerechter Spielraumgestaltung Anwendung.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.