Raum für Kunst und Kultur III: Hans-Preißinger-Str. 8 auch nach der Gasteig-Interimszeit dauerhaft als Kreativquartier entwickeln
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Sabine Krieger, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 11.4.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben beantragt, dass die Landeshauptstadt München gemeinsam mit der Stadtwerke München GmbH (SWM) sicherstellt, dass nach der Interimsphase für den Gasteig der Standort Hans-Preißinger-Straße als kulturelles Kreativquartier mit den Künstlerinnen und Künstlern vor Ort weiter entwickelt wird und die Landeshauptstadt München gemeinsam mit den Kreativen vor Ort und der SWM ein Konzept erarbeitet, um dem künstlerischen Standort eine Perspektive zu geben.
Dieses zu erarbeitende Konzept wird im Rahmen der anschließenden Bauleitplanung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Insoweit erlaube ich mir, Ihren Antrag zum jetzigen Zeitpunkt, anstelle einer Stadtratsvorlage, als Brief zu beantworten.
Zur Beantwortung Ihres Antrags habe ich auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kulturreferat und die SWM um Stellungnahme gebeten.
In der Hans-Preißinger-Straße 8 hat sich in den letzten 20 Jahren eine interessante Mischung aus kultur- und kreativwirtschaftlichen Unternehmen und aus Handwerks- und Gewerbebetrieben entwickelt. Dies war möglich, da sich hier Firmen wie Kreative zum Teil mit einem hohen Innovationsgrad Arbeitsräume zu günstigen Mieten in den unterschiedlichen Gebäudestrukturen geschaffen haben und die Flächen kreativ und pragmatisch auf- bzw. ausgebaut haben. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass von Seiten des Vermieters durchgängig der temporäre Charakter dieser „Zwischennutzung“ deutlich gemacht wurde.
Die Planung für die Gasteig-Interimsnutzung des Areals, die in der Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern entstanden ist, hat ermöglicht, dass Mietflächen für einen Großteil der Mieterinnen und Mieter aus der Kultur- und Kreativwirtschaft erhalten werden konnten. Von den 21 Mietern mit einer Mietfläche von 2.732 m² aus der Kultur- und Kreativwirtschaft werden 15 Mieter mit 2.192 m² Fläche auch während der Interimsnutzung auf dem Gelände weiterhin arbeiten.Die Hans-Preißinger-Straße 8 wird mit seinen kultur- und kreativwirtschaftlichen Nutzungen und seinen Handwerks- und Gewerbebetrieben, gerade in Kombination mit der kulturellen Nutzung des Gasteigs, ein interessanter Standort bleiben. Durch die Interimsnutzung wird diese Kombination noch bis zum Ende der Sanierung des Gasteigs gesichert.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat in seiner Stellungnahme dargestellt, dass eine kulturelle und kreativwirtschaftliche Nutzung, z.B. im Bereich der denkmalgeschützten Halle, vorstellbar ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereitet derzeit einen Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss für eine Nutzung nach der Interimsphase des Gasteigs vor, in dessen Verfahrensverlauf ein Konzept, in Abstimmung mit der SWM und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft für einen kultur- und kreativwirtschaftlichen Standort geprüft werden kann.
Die SWM beabsichtigen nach der Interimsnutzung durch den Gasteig eine Wohnnutzung mit untergeordneter Gewerbenutzung zu entwickeln. Primär soll nach Auffassung der SWM hier günstiger und bezahlbarer Mietwohnungsbau entstehen, der langfristig im Portfolio der SWM gehalten werden soll. Des Weiteren beabsichtigt die SWM die Realisierung von Werkswohnungen.
Im nördlichen Bereich des Areals soll nach Auffassung der SWM eine gewerbliche Nutzung geplant werden. Dort ist es für die SWM vorstellbar, dass diese in Teilen auch weiterhin durch die Kreativwirtschaft genutzt werden kann. Entsprechende Konzepte möchte die SWM im Rahmen des anstehenden Bebauungsplanverfahrens erarbeiten.
Das Kulturreferat hält es in seiner Stellungnahme für wünschenswert, einen Teil der Räumlichkeiten nach der Interimsnutzung für die freie Szene zu erhalten.
Ihr Anliegen wird im Rahmen der anstehenden Bauleitplanung insoweit geprüft werden.
Die Gleichstellungsstelle der Frauen hat das Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.