Für die Umstrukturierung des Postbank-Gebäudes an der Paul-Heyse-Straße sind im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats jetzt die Ergebnisses eines Testplanverfahrens vorgestellt worden. Der zugleich beschlossene Aufstellungsbeschluss setzt einen wichtigen Schritt für die weiteren Planungen. Künftig soll der bislang überwiegend geschlossene Block geöffnet werden und damit auch der Allgemeinheit als attraktive Durchwegung zugute kommen.
Das Planungsgrundstück umfasst den Baublock zwischen der Bayerstraße, der Mittererstraße, der Schwanthalerstraße und der Paul-Heyse-Straße mit Ausnahme eines kleinen Grundstücks im Nordosten. Als Eigentümerin beabsichtigt die CREDIT SUISSE Global Real Estate, dieses umzustrukturieren. Über ein Testplanverfahren wurden alternative Lösungsansätze für ein Bürogebäude mit ergänzenden Nutzungen aufgestellt. Das Planungsteam Herzog & de Meuron (Basel) mit Vogt Landschaftsarchitekten (Zürich) wurde mit einer mittlerweile durchgeführten Überarbeitung ihres Entwurfs beauftragt.
Für das Planungsgrundstück sind der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.1622 aus dem Jahr 1988 sowie die drei Teiländerungen Nr.1745, Nr.1837 und Nr.1965 maßgebend. Die Festsetzungen im Bebauungsplan Nr.1622 entsprechen dem realisierten Entwurf des heutigen Bestandsgebäudes mit seiner kleinteiligen Staffelung der Höhen und dem konkreten Nutzungszweck des Postbankgebäudes. Der Gebäudekomplex soll zu einem zeitgemäßen Stadtbaustein entwickelt werden. Im Entwurf des Planungsteams Herzog & de Meuron mit Vogt Landschaftsarchitekten wird eine hohe städtebauliche, architektonische und freiraumplanerische Qualität erkannt, die einen Beitrag zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsviertels leisten kann. Dafür sieht das Konzept die Freistellung des Blockinneren mit einer qualitätvollen Gestaltung des Innenhofes vor.
Der Aufstellungsbeschluss sichert die Planungsziele. In einem ersten Verfahrensschritt sollen die öffentlichen Belange sowie die nachbarlichen Interessen, die durch die Planung berührt werden, ermittelt werden. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob das Bauleitplanverfahren weitergeführt wird oder ob ein Baugenehmigungsverfahren unter Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne möglich ist. Zudem soll untersucht werden, ob und in welcher Höhe ein Wohnanteil realisiert werden kann.